Betreff
Satzung über die Festsetzung und Entrichtung von Kostenbeiträgen für die Benutzung einer Kindertageseinrichtung im Gebiet der Stadt Aschersleben (Kostenbeitragssatzung)
Vorlage
VI/0660/19
Aktenzeichen
21-36.00.01.02
Art
Beschlussvorlage

Am 13. Dezember 2018 hat der Landtag die 5. Änderung des Kinderförderungsgesetzes beschlossen. Danach sind die Kostenbeiträge jetzt wieder an die Gemeinde zu entrichten, in der die Kindertageseinrichtung ihren Sitz hat. Aus diesem Grund macht sich auch die Änderung der Kostenbeitragssatzung erforderlich.

 

Daneben sind aus rechtlich formalen Gründen, Hinweisen der Kommunalaufsicht, aber auch aus praktikablen Erwägungen heraus Änderungen an der aktuell gültigen Satzung notwendig. Aufgrund des Umfangs der Änderungen soll eine Neufassung der Kostenbeitragssatzung beschlossen werden.  

 

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Satzung über die Festsetzung und Entrichtung von Kostenbeiträgen für die Benutzung einer Kindertageseinrichtung  im Gebiet der Stadt Aschersleben (Kostenbeitragssatzung)

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung und Entrichtung von Kostenbeiträgen für die Benutzung einer Kindertageseinrichtung im Gebiet der Stadt Aschersleben (Kostenbeitragssatzung).

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

Herr Schütze