Auf der Grundlage des § 56 Wassergesetz LSA ist die Stadt
Aschersleben verpflichtet, Beiträge, die ihr aus den gesetzlichen
Mitgliedschaften bei den Unterhaltungsverbänden entstehen, zu erheben und auf
die Grundstückseigentümer im jeweiligen Verbandsgebiet umzulegen.
Die Ermittlung der Umlage ergibt sich aus dem jeweiligen
Beitragsbescheid der Unterhaltungsverbände.
Die Bescheide werden durch die Unterhaltungsverbände für das
jeweils abgelaufene Kalenderjahr erstellt.
Die für die Erhebung der Gewässerumlage entstehenden
Verwaltungskosten werden anteilig auf den Erschwernis- bzw. Flächenbeitrag
umgelegt.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Satzung
Übersichtsplan UHV
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Aschersleben zur
Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Wipper-Weida“,
„Selke/Obere Bode“, „Westliche Fuhne/Ziehte“ und „Untere Bode“
(Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung – GUBS)
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
5.5.2.10
4361000 à 80.000 € |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
EUR |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die Maßnahme
ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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