Betreff
Satzung der Stadt Aschersleben zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände "Wipper-Weida", "Selke/Obere Bode", "Westliche Fuhne/Ziethe", "Untere Bode"
Vorlage
VI/0658/19
Aktenzeichen
A 33 wö/ro
Art
Beschlussvorlage

Auf der Grundlage des § 56 Wassergesetz LSA ist die Stadt Aschersleben verpflichtet, Beiträge, die ihr aus den gesetzlichen Mitgliedschaften bei den Unterhaltungsverbänden entstehen, zu erheben und auf die Grundstückseigentümer im jeweiligen Verbandsgebiet umzulegen.

 

Die Ermittlung der Umlage ergibt sich aus dem jeweiligen Beitragsbescheid der Unterhaltungsverbände.

 

Die Bescheide werden durch die Unterhaltungsverbände für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr erstellt.

 

Die für die Erhebung der Gewässerumlage entstehenden Verwaltungskosten werden anteilig auf den Erschwernis- bzw. Flächenbeitrag umgelegt.

 


 

 

_____________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 

Satzung

Übersichtsplan UHV


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Aschersleben zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Wipper-Weida“, „Selke/Obere Bode“, „Westliche Fuhne/Ziehte“ und „Untere Bode“ (Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung – GUBS)


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

5.5.2.10 4361000 à 80.000 €

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

     

 

 

 

 

 

 

Dezernentin