Betreff
Beschluss über eine außerplanmäßige Auszahlung der Erschließungsbeiträge für die "Gartenstraße" in der Ortschaft Winningen
Vorlage
VI/0657/19
Aktenzeichen
33 - wö/ro
Art
Beschlussvorlage

Am 21.02.2019 fand vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg ein Musterklageverfahren bezüglich der Erschließungsbeiträge für die „Gartenstraße“ in der Ortschaft Winningen statt.

Im Klageverfahren wurde der Ausbauzustand vor dem 03. Oktober 1990 entsprechend der durchgeführten Baugrunduntersuchung, welche der Gerichtsakte beigefügt war, erläutert. In der Baugrunduntersuchung wurde aufgeführt, dass die untersuchte Straße (Gartenstraße) eine Befestigung mit einer ungebundene Deckschicht (Brechkorn-Gemisch) aufwies, die nicht frostsicher gegründet war.

Die daraus abgeleitete Festlegung Erschließungsbeiträge für dieses Bauvorhaben zu erheben, begründete sich für die Stadt Aschersleben aus dem Baugesetzbuch § 242, Abs. 9, welcher auf die örtlichen Ausbaugepflogenheiten abstellt.

Die von der Stadt Aschersleben ermittelten örtlichen Ausbaugepflogenheiten innerhalb der Ortschaft Winningen ergaben, dass in der Ortschaft Winningen die Straßen überwiegend gepflastert waren.

Damit galt die „Gartenstraße“ mit ihrer ungebundenen Deckschicht und dem fehlenden frostsicheren Aufbau als nicht fertiggestellt.

Dieser Argumentation folgte das Verwaltungsgericht noch in einem Gerichtsverfahren aus dem Jahr 2015.

 

Laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sind nunmehr innerhalb einer Ortschaft unterschiedliche Ausbaustandards, je nach Verkehrsbedeutung der Straße, zulässig.

Dementsprechend hat das Verwaltungsgericht Magdeburg die Auffassung vertreten, dass es sich im Fall der Gartenstraße nicht um eine Erschließungsmaßnahme handelt, sondern um einen Straßenausbau.

 

Das Verwaltungsgericht empfahl der Stadt Aschersleben den Bescheid der Gegenstand des  Musterklageverfahrens war, aufzuheben.  Die Stadt Aschersleben folgte der Empfehlung.

Damit konnten weitere Kosten von der Stadt abgewendet werden.

Da das Gerichtsverfahren als Musterklageverfahren für alle Anlieger der Gartenstraße geführt wurde, sind die übrigen Erschließungsbescheide der Gartenstraße vom 30. August 2012 aufzuheben und die eingenommenen Beiträge in Höhe von ca. 55 TEURO zurückzuzahlen.

 

Die zur Deckung der Auszahlung benötigten Finanzmittel können aus der Buchungsstelle für das Bauvorhaben „Westdorfer Straße“ bereitgestellt werden. Nach den jetzt vorliegenden Schlussabrechnungen bleibt das Bauvorhaben unter den veranschlagten Baukosten.

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss genehmigt:

1.    die außerplanmäßige Auszahlung i. H. v. 55.000,00 Euro für die Auszahlung der im Jahr 2012 erhobenen Erschließungsbeiträge für die „Gartenstraße“, in der Ortschaft Winningen.

2.    die fehlenden Finanzmittel werden aus der Buchungsstelle „Westdorfer Straße“ bereitgestellt. 

 

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

Außerplanmäßig

5.4.1.10./2990.

7891099

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

55.000 EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle 

5.4.1.10/2003.7852000                 

 

 

 

 

     

 

 

 

 

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: