Betreff
Ausbaubeschluss für den Neubau der Straßenbeleuchtung in der Ascherslebener Straße in Aschersleben OT Winningen
Vorlage
VI/0656/19
Aktenzeichen
33-wö/kl
Art
Beschlussvorlage

Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH informierte die Stadt Aschersleben, dass die bestehende Freileitungsanlage für die Stromversorgung in der Ascherslebener Straße wegen der schwindenden Stand- und Verkehrssicherheit der verschlissenen Holz-, Beton- und Stahlgittermasten zeitnah abgerüstet werden muss.

Aus diesem Grund plant die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH die bestehenden Freileitungen in dem genannten Straßenzug abzurüsten und neu in die Erde zu verlegen.

 

Die Stadt ist insoweit betroffen, da über diese bestehende Freileitungsanlage auch die öffentliche Straßenbeleuchtung betrieben wird.

 

Der grundhafte Ausbau der Straße ist nach der Änderung des Gebietsänderungsvertrages nicht absehbar und eine Übernahme der Altanlage und der Weiterbetrieb durch die Stadt auf Grund des Zustandes ausgeschlossen.

Aus diesem Grund plant die Stadt Aschersleben zeitgleich den Neubau der Straßenbeleuchtungsanlage in der Ascherslebener Straße.

Die Kabelverlegung für die Beleuchtungsanlage wird koordiniert mit der Verlegung der Stromversorgungskabel.

Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH beteiligt sich an den Erdarbeiten durch Nutzung eines gemeinsamen Kabelgrabens. Dadurch werden beidseitig Kosten gespart.

 

Die Straßenbeleuchtungsanlage in der „Ascherslebener Straße“ wird im Abschnitte von der Einmündung „Unter den Linden“ bis zur Einmündung “Burgstraße“ auf einer Länge von ca. 610 m neu errichtet.

 

Die Kosten für die Errichtung der Straßenbeleuchtungsanlage betragen ca. 50.000 Euro.

 

Der Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage in der „Ascherslebener Straße“ ist entsprechend der gültigen Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Winningen mit 64 % auf die Grundstückseigentümer umzulegen.

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Lageplan

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

  1. Die Straßenbeleuchtungsanlage in der „Ascherslebener Straße“ wird zwischen der Straße „Unter den Linden“ und der „Burgstraße“ erneuert.
  2. Die Kosten der Baumaßnahme werden nach der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Winningen auf die Grundstückseigentümer umgelegt.
  3. Es werden keine Vorausleistungen erhoben.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle 5.4.5.11/2713.785 2000

 

 

50.000 EUR

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: