Betreff
Ausbaubeschluss für den Neubau der Straßenbeleuchtung in der Karl-Marx-Straße in Aschersleben
Vorlage
VI/0655/19
Aktenzeichen
33-wö/kl
Art
Beschlussvorlage

Bereits im vergangenem Jahr begannen die Stadtwerke Aschersleben GmbH in der „Karl – Marx – Straße“ im Abschnitt zwischen der „Engelsstraße“ und der „Heinrich – Zille – Straße“ die bestehende Freileitungsanlagen, auf Grund des schlechten Zustandes der Maste abrüsten und die neue Stromversorgungskabel in die Erde verlegen.

 

Die weiterführenden Kabelverlegearbeiten für die Stromversorgung in der „Karl – Marx – Straße“ von der „Heinrich – Zille – Straße“ bis zur „Käthe – Kollwitz – Straße“ soll in diesem Jahr abgeschlossen werden.

 

Die Ausleuchtung der „Karl – Marx – Straße“ ist derzeit nur durch eine Leuchte an der Kreuzung „Engelsstraße“ und den jeweils einmündenden Wohngebietsstraßen sichergestellt. Damit ist die Verkehrssicherheit in der Straße nur sehr eingeschränkt gegeben.

Die bestehenden Leuchten sind verschlissen und entsprechen nicht mehr den Regeln der Technik.

 

Aus diesem Grund entschied sich die Stadt Aschersleben zeitgleich mit der Kabelverlegung durch die Stadtwerke GmbH für den Neubau der Straßenbeleuchtungsanlage.

Die Stadtwerke Aschersleben GmbH beteiligt sich an den Erdarbeiten durch Nutzung eines gemeinsamen Kabelgrabens.

 

Auf Grund der fehlenden Finanzmittel der Stadt wurde das Straßenbeleuchtungskabel im Abschnitt zwischen der „Engelsstraße“ und der „Heinrich – Zille – Straße“  im vergangenen Jahr durch die Stadtwerke GmbH mitverlegt, damit sicherte sich die Stadt den Vorteil der Kosteneinsparung durch die Grabenteilung.

 

Die Straßenbeleuchtungsanlage in der in der „Karl – Marx – Straße“ soll im Abschnitt zwischen der Einmündung „Engelsstraße“ und der Einmündung „Käthe – Kollwitz – Straße“ auf einer Länge von insgesamt 380 m neue LED Leuchten errichtet.

 

Die Kosten für die Errichtung der Straßenbeleuchtungsanlage betragen ca. 40.000 Euro.

 

Nach der derzeit gültigen Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Aschersleben werden für Anliegerstraßen die anliegenden Grundstückseigentümer mit 65 % an den Kosten beteiligt.

 

Die Bürgerversammlung zur Information der Grundstückseigentümer über das geplante Bauvorhaben findet am 23.05.2019, 17: 00 Uhr im Bestehornhaus statt

 

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Lageplan


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Den Ausbau der Straßenbeleuchtungsanlage in der „Karl – Marx – Straße“ von der „Engelsstraße“ bis zur „Käthe – Kollwitz – Straße“.
  2. Die Herstellungskosten werden entsprechend der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung von einmaligen Beiträgen für bauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) in der derzeit gültigen Fassung auf die anliegenden Grundstückseigentümer umgelegt.
  3. Es werden keine Vorausleistungen erhoben.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

5.4.5.11/2032.785 2000

 

 

 

40.000,- €

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

 

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: