Betreff
Abschluss eines Erschließungsvertrages zur Sicherung der Erschließung des Wohngebietes „Bei den elf Morgen" Aschersleben auf Grundlage des B-Plangebietes Nr. 17
Vorlage
VI/0652/19
Aktenzeichen
33 - wö/ro
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben beabsichtigt die Investition der Michael Glittenberg Wohnbebauung Lindenstraße UG (Erschließungsträger) mit einem vorhabenbezogenen B-Plan zu sichern.

Im allgemeinen Wohngebiet sollen Wohngebäude bauträgerfrei errichtet werden.

 

Die Festlegungen zum Umfang der erforderlichen, öffentlichen Erschließung für das allgemeine Wohngebiet „Bei den elf Morgen“ erfolgt auf der Grundlage des noch nicht rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 17 und ist durch den Erschließungsträger zu realisieren.

 

Hierfür ist der Abschluss eines Erschließungsvertrages zwischen dem Erschließungsträger und der Stadt Aschersleben erforderlich.

Der Abschluss des Erschließungsvertrages ist eine wesentliche Voraussetzung für den Satzungsbeschluss des B-Planes.

 

 

Mit Bekanntmachung wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 17 rechtskräftig. Die im allgemeinen Wohngebiet geplanten baulichen Veränderungen können dann, auf der Grundlage des durch Satzungsbeschluss rechtskräftig gewordenen Bebauungsplanes Nr. 17, vom Erschließungsträger realisiert werden.

 


 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 

1.                  B-Plan Nr. 17 „Bei den elf Morgen“

2.                  Erschließungsvertrag

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.    Es ist ein Erschließungsvertrag abzuschließen, um die Grundlage eines Satzungsbeschlusses für den noch nicht rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 17  „Bei den elf Morgen“ zu schaffen.

2.    Die öffentliche Erschließung für den B-Plan 17 ist nach § 12 BauGB mit einem städtebaulichen Vertrag auf einen Dritten, der Michael Glittenberg Wohnbebauung Lindenstraße UG, zu übertragen.

3.    Die hergestellten Erschließungsanlagen werden von der Stadt Aschersleben im Einvernehmen mit dem Erschließungsträger übernommen und öffentlich gewidmet.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: