Begründung/Erläuterung:
Der am 28. November 2018 im Stadtrat beschlossene
Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung sieht die Aufnahme
eines Darlehens über 1.200.000,-- EUR zur Finanzierung von Investitionen vor.
Für den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme
von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wurde die
aufsichtsbehördliche Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises
am 10. Januar 2019 für das Wirtschaftsjahr 2019 in Höhe von 1.200.000,-- EUR
erteilt.
Der Betrag der Kreditaufnahme richtet sich nach den
bis zu diesem Zeitpunkt nachgewiesenen und bisher vorfinanzierten
Investitionsausgaben und wird mit diesem Ermächtigungsbeschluss auf den
genehmigten Kreditbetrag begrenzt.
Um den Kredit zu möglichst günstigen Konditionen
aufnehmen zu können, ist es notwendig, kurzfristig über die Kreditaufnahme
entscheiden zu können. Kreditangebote sind wegen ständiger Schwankungen am
Kapitalmarkt jeweils nur kurze Zeit verbindlich. Eine Ermächtigung des
Betriebsleiters ermöglicht daher ein marktorientiertes Verhalten.
Der höchst zulässige Zinssatz wird auf 4 %
festgelegt.
Die Zinsbindung des Darlehens soll höchstens 20
Jahre betragen.
Die Aufnahme von Krediten erfolgt unter Beachtung
gesamtwirtschaftlicher Gesichtspunkte.
Der Stadtrat wird nach einer erfolgten
Kreditaufnahme zeitnah unterrichtet.
__________________
Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
Der
Betriebsleiter des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung wird ermächtigt, auf der
Grundlage der im Wirtschaftsplan 2019 festgesetzten Kreditaufnahme für den
Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben Darlehen in Höhe bis zu
1.200.000,-- EUR aufzunehmen.
Der höchst zulässige Zinssatz wird auf 4 %
festgelegt.
Die Zinsbindung des Darlehens soll höchstens 20
Jahre betragen.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
|||||||||||||||||||||
1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle
. |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
überplanmäßig |
außerplanmäßig |
|||||||||||||||||||
|
|
Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
|||||||||||||||||||
|
|
Zur Deckung
werden verwendet: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
3.
Übersehbare Folgekosten: |
|||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
|
|
An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
|||||||||||||||||||
|
|
erwartete
Einnahmen: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|||||||||||||||||
|
anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
|||||||||||||||||||
|
Bekanntmachung
|
Änderung im
Ortsrecht |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
|||||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
Stellenreduzierung |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||||||
DEMOGRAFIE-CHECK: |
|
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
|||||||||||||||||||||
BEMERKUNGEN: |
|
||||||||||||||||||||
zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
|||||||||||||||||||||
|
Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||