Betreff
Straßenausbaubeitragssatzung für den Ortsteil Westdorf
Vorlage
VI/0632/19
Aktenzeichen
33 - wö/ro
Art
Beschlussvorlage

Im Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Aschersleben und der Gemeinde Westdorf vom 01.07.2008 wurde im § 7 Abs. 1 mit Verweis auf Anlage 2 geregelt, dass das Ortsrecht im bisherigen Geltungsbereich so lange fort gilt, bis es durch neues Ortsrecht wirksam ersetzt wird oder aus anderen nicht von den Vertragspartnern veranlassten Gründen außer Kraft tritt.

Im Abs. 2 wird geregelt, dass für eine Übergangszeit von 10 Jahren die Beiträge, Steuern und Gebühren der Gemeinde Westdorf laut geltender Satzungen fortgelten, sofern dem Gesetze nicht entgegenstehen.

Die Straßenausbaubeitragssatzung wurde durch die, zum Zeitpunkt der Beschlussfassung selbstständige Gemeinde Westdorf, am 20.11.2003 beschlossen.

In dieser Satzung werden Rechtsgrundlagen benannt, die in der Zwischenzeit geändert bzw. aufgehoben wurden. Des Weiteren bestehen Regelungen, die durch die ständige Rechtsprechung für nichtig erklärt wurden. Dementsprechend ist die Satzung nichtig und muss ersetzt werden.

 

 

 

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlage:

Satzung über die Erhebung von einmaligen Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Ortschaft Westdorf


Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Stadtrat beschließt die in Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung von einmaligen Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Ortschaft Westdorf.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: