Im Abs. 2 wird geregelt, dass für eine
Übergangszeit von 10 Jahren die Beiträge, Steuern und Gebühren der Gemeinde
Westdorf laut geltender Satzungen fortgelten, sofern dem Gesetze nicht
entgegenstehen.
Die Straßenausbaubeitragssatzung wurde
durch die, zum Zeitpunkt der Beschlussfassung selbstständige Gemeinde Westdorf,
am 20.11.2003 beschlossen.
In dieser Satzung werden
Rechtsgrundlagen benannt, die in der Zwischenzeit geändert bzw. aufgehoben
wurden. Des Weiteren bestehen Regelungen, die durch die ständige Rechtsprechung
für nichtig erklärt wurden. Dementsprechend ist die Satzung nichtig und muss
ersetzt werden.
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Oberbürgermeister
Anlage:
Satzung über die Erhebung von einmaligen Beiträgen für
straßenbauliche Maßnahmen in der Ortschaft Westdorf
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat
beschließt die in Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung von einmaligen
Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Ortschaft Westdorf.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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