Zu Beginn des Schuljahres 2010/11 sind im
Salzlandkreis die Einzugsbereiche für Gymnasien freigegeben worden. Mit
Beschluss vom 03. Dezember 2009 (Vorl. Nr. IV/0108/09) hat der Stadtrat dem
Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Landkreis zugestimmt. Diese
Vereinbarung ist für die jeweils geltende Schulentwicklungsplanungsperiode
abzuschließen und galt demzufolge nur bis zum Ende des Schuljahres 2013/14. Mit
der Vorlage-Nr. V/0741/14 wurde am 09. April 2014 durch den Stadtrat die
Fortführung der Vereinbarung bis zum Ende des Schuljahres 2018/19 beschlossen.
Zwischenzeitlich ist die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung (SEPl-VO)
durch das Land bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 verlängert worden. Aus
diesem Grund machte sich auch die Verlängerung der Vereinbarung für diesen
Zeitraum erforderlich.
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Oberbürgermeister
Anlage:
Vereinbarung
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt
mit dem Salzlandkreis die als Anlage beigefügte Vereinbarung zur Aufnahme von
Schülern aus dem Zuständigkeitsbereich des jeweils anderen Schulträgers gem. §
66 und 70 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt abzuschließen.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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