Betreff
Vereinbarung zur Aufnahme von Schülern aus dem Salzlandkreis
Vorlage
VI/0631/19
Art
Beschlussvorlage

 

Zu Beginn des Schuljahres 2010/11 sind im Salzlandkreis die Einzugsbereiche für Gymnasien freigegeben worden. Mit Beschluss vom 03. Dezember 2009 (Vorl. Nr. IV/0108/09) hat der Stadtrat dem Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Landkreis zugestimmt. Diese Vereinbarung ist für die jeweils geltende Schulentwicklungsplanungsperiode abzuschließen und galt demzufolge nur bis zum Ende des Schuljahres 2013/14. Mit der Vorlage-Nr. V/0741/14 wurde am 09. April 2014 durch den Stadtrat die Fortführung der Vereinbarung bis zum Ende des Schuljahres 2018/19 beschlossen. Zwischenzeitlich ist die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung (SEPl-VO) durch das Land bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 verlängert worden. Aus diesem Grund machte sich auch die Verlängerung der Vereinbarung für diesen Zeitraum erforderlich.


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlage:

Vereinbarung

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt mit dem Salzlandkreis die als Anlage beigefügte Vereinbarung zur Aufnahme von Schülern aus dem Zuständigkeitsbereich des jeweils anderen Schulträgers gem. § 66 und 70 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt abzuschließen.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: