Betreff
Ermächtigung des Oberbürgermeisters zur Umschuldung von Krediten im Haushaltsjahr 2019
Vorlage
VI/0627/19
Art
Beschlussvorlage

Die im Jahr 2018 vorgenommenen Ausschreibungen der Umschuldung von Investivdarlehen haben gezeigt, dass verschiedene Kreditinstitute aufgrund des nach wie vor bestehenden Niedrigzinsniveaus Festlaufzeiten von 20 Jahren zur Zeit generell nicht anbieten.

 

Allerdings muss die Stadt Aschersleben bestrebt sein, aufgrund der nach wie vor hohen Zins- und Tilgungsbelastung für die in der Vergangenheit aufgenommenen Investivkredite und angesichts des Umstandes, dass wegen der hohen Tilgungsbelastungen durch die Teilnahme am Teilentschuldungsprogramm Sachsen-Anhalt STARK II bis einschließlich des Jahres 2027 weitergehende Tilgungsleistungen finanziell nicht zu schultern sind, die noch bestehende Niedrigzinsphase soweit als möglich auszunutzen und bei der Umschuldung diese Konditionen solange als möglich vertraglich zu binden.

 

Wie bereits in der Vergangenheit praktiziert, sollen für die zwei Darlehensverträge, bei denen die Zinsbindungsfrist am 30. 09. 2019 (Restschuld 3.807.000,53 Euro) bzw. am 30. 12. 2019 (Restschuld 6.956.564,42 Euro) ausläuft, Zinsbindungsfristen von 10, 15 und 20 Jahren ausgeschrieben werden, um dem für die Stadt Aschersleben langfristig betrachtet günstigsten Angebot den Zuschlag zu erteilen.

 

Der Oberbürgermeister soll daher ermächtigt werden, die Darlehen mit einem Maximalzinssatz von 4,5 % entsprechend umschulden zu können.

 

Der vorgenannte Zinssatz bildet nur den Verhandlungsrahmen, allerdings wird davon ausgegangen, dass bei beiden Ausschreibungen der Zinssatz letztlich weit darunter liegen wird.


.

 

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Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, zu Zwecken der Umschuldung für das bei der DKB aufgenommene Darlehen mit einer Restschuld von 3.807.000,53 Euro zum Ablauf der Zinsbindungsfrist am 30. 09. 2019 einen Annuitätendarlehensvertrag mit einer anfänglichen Tilgung von 2 % jährlich abzuschließen.

 

2.  Der Oberbürgermeister wird weiterhin ermächtigt, zu Zwecken der Umschuldung für das bei der DKB aufgenommene Darlehen mit einer Restschuld von 6.956.564,42 Euro zum Ablauf der Zinsbindungsfrist am 30. 12. 2019 einen Annuitätendarlehensvertrag mit einer anfänglichen Tilgung von 2 % jährlich abzuschließen.

 

3.  Die unter Ziffern 1 und 2 genannten Darlehensverträge sollen mit einer Laufzeit zwischen 10 und maximal 20 Jahren je nach Ergebnis der Ausschreibung geschlossen werden. Der Darlehenszinssatz darf 4,5 % nicht übersteigen.

 

Nach erfolgter Umschuldung ist der Stadtrat über das jeweils erzielte Ausschreibungsergebnis zu unterrichten.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: