Die im Jahr 2018 vorgenommenen Ausschreibungen der Umschuldung von
Investivdarlehen haben gezeigt, dass verschiedene Kreditinstitute aufgrund des
nach wie vor bestehenden Niedrigzinsniveaus Festlaufzeiten von 20 Jahren zur
Zeit generell nicht anbieten.
Allerdings muss die Stadt Aschersleben bestrebt sein, aufgrund der nach
wie vor hohen Zins- und Tilgungsbelastung für die in der Vergangenheit
aufgenommenen Investivkredite und angesichts des Umstandes, dass wegen der
hohen Tilgungsbelastungen durch die Teilnahme am Teilentschuldungsprogramm
Sachsen-Anhalt STARK II bis einschließlich des Jahres 2027 weitergehende
Tilgungsleistungen finanziell nicht zu schultern sind, die noch bestehende
Niedrigzinsphase soweit als möglich auszunutzen und bei der Umschuldung diese
Konditionen solange als möglich vertraglich zu binden.
Wie bereits in der Vergangenheit praktiziert, sollen für die zwei
Darlehensverträge, bei denen die Zinsbindungsfrist am 30. 09. 2019 (Restschuld
3.807.000,53 Euro) bzw. am 30. 12. 2019 (Restschuld 6.956.564,42 Euro)
ausläuft, Zinsbindungsfristen von 10, 15 und 20 Jahren ausgeschrieben werden,
um dem für die Stadt Aschersleben langfristig betrachtet günstigsten Angebot
den Zuschlag zu erteilen.
Der Oberbürgermeister soll daher ermächtigt werden, die Darlehen mit
einem Maximalzinssatz von 4,5 % entsprechend umschulden zu können.
Der vorgenannte Zinssatz bildet nur den Verhandlungsrahmen, allerdings
wird davon ausgegangen, dass bei beiden Ausschreibungen der Zinssatz letztlich
weit darunter liegen wird.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, zu Zwecken der Umschuldung für das bei der
DKB aufgenommene Darlehen mit einer Restschuld von 3.807.000,53 Euro zum Ablauf
der Zinsbindungsfrist am 30. 09. 2019 einen Annuitätendarlehensvertrag mit
einer anfänglichen Tilgung von 2 % jährlich abzuschließen.
2. Der
Oberbürgermeister wird weiterhin ermächtigt, zu Zwecken der Umschuldung für das
bei der DKB aufgenommene Darlehen mit einer Restschuld von 6.956.564,42 Euro
zum Ablauf der Zinsbindungsfrist am 30. 12. 2019 einen Annuitätendarlehensvertrag
mit einer anfänglichen Tilgung von 2 % jährlich abzuschließen.
3. Die
unter Ziffern 1 und 2 genannten Darlehensverträge sollen mit einer Laufzeit
zwischen 10 und maximal 20 Jahren je nach Ergebnis der Ausschreibung
geschlossen werden. Der Darlehenszinssatz darf 4,5 % nicht übersteigen.
Nach erfolgter Umschuldung ist der Stadtrat über das jeweils erzielte
Ausschreibungsergebnis zu unterrichten.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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