Sowohl der
Lerchenweg als auch der Schwalbenweg dienen im Wesentlichen der unmittelbaren
Erschließung der angrenzenden bebauten Grundstücke. Die Gesamtlänge beträgt
360 m, wovon ca. 75 m auf den Schwalbenweg und ca. 285 m auf den
Lerchenweg entfallen. Beide Wege werden als Mischverkehrsfläche mit
unterschiedlichen Breiten in Betonsteinpflaster hergestellt. Die
Fahrbahnbreiten liegen zwischen 4,30 m und 5,40 m, wobei die größeren
Straßenbreiten in den Kurvenbereichen liegen.
In Abstimmung
mit den Versorgungsträgern werden im Zusammenhang mit dem Straßenbau ein
Schmutz- und ein Regenwasserkanal erstmalig hergestellt. Die ASCANETZ beteiligt
sich an der Baumaßnahme mit der Erneuerung der Trinkwasserleitung sowie
Tiefbauarbeiten am Erdgasnetz. Im Zuge des Straßenneubaus erfolgt die
Herstellung der Straßenbeleuchtung.
Im Rahmen der
Gesamtvergabe wurden
für die Stadt
Los 0 –
Baustellengemeinkosten,
Los 1 –
Straßenbau sowie
Los 3 – Tiefbau
für die Straßenbeleuchtung,
für den EBA
Los 2 – Kanalbau
und für die
ASCANETZ
Los 4 – Tiefbau
für Gas und Trinkwasser
öffentlich
ausgeschrieben.
Die Ergebnisse
der Submission liegen insgesamt über dem geplanten Kostenrahmen für die
Gesamtinvestition. Grundsätzlich wurde eine Aufhebung der Vergabe nach VOB/A,
§ 17, Abs. 1, Satz 3 aus diesem schwerwiegenden Grund geprüft.
Es ist nicht davon auszugehen, dass eine erneute Ausschreibung zwingend
günstigere Angebotspreise hervorbringt. Man kann aus heutiger Sicht nicht
abschließend beurteilen, ob die momentane Marktlage für Bauleistungen in
absehbarer Zeit mehr Wettbewerb erzeugt und damit der Baupreisindex negativ
beeinflusst wird.
Speziell für
diese Vergabe an den erstplatzierten Bieter ergibt sich für die Lose 0, 1 und 3
eine Überschreitung zur Kostenberechnung von 34%. In diesem Sinne müssen vor
Auftragserteilung die fehlenden finanziellen Mittel in Verbindung mit einer
überplanmäßigen Ausgabe von 50.000,00 € bereitgestellt werden.
Zur Deckung der
Mehrausgaben wird folgende Buchungsstelle vorgeschlagen:
6.1.1.10/8888.6811000
Mehreinnahme Investitionszuweisungen vom Land
Hinweis: Der entsprechende Vergabebeschluss liegt in der
Zuständigkeit des Stadtentwicklungs- und
Wirtschaftsausschusses und wird mit der Vorlage VI/0629/19
in der Sitzung am 27.02.2019 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die nächste
Bürgerversammlung zur Information der Grundstückseigentümer über das
Bauvorhaben findet am 18.03.2019 um 17:00 Uhr im Bestehornhaus statt.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Finanz und Verwaltungsausschuss
beschließt:
1. Für den grundhaften Ausbau des Schwalbenweges
und Lerchenweges sind zusätzliche Finanzmittel
in Höhe von 50.000,- € bereitzustellen, um die Gesamtfinanzierung des
Bauvorhabens zu sichern.
2. Die erforderlichen Finanzmittel werden aus der Buchungsstelle 6.1.1.10/8888.6811000
Mehreinnahme Investitionszuweisungen vom Land bereitgestellt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle
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5.4.1.10/2002.7852000 |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
5.4.1.10/2002.6881000 |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
50.000,00
EUR |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
6.1.1.10/8888.6811000 |
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Buchungsstelle |
Investitionszuweisungen
vom Land |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die Maßnahme
ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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