Betreff
Finanzierungsbeschluss zum Grundhaften Ausbau "Schwalbenweg" und "Lerchenweg" in Aschersleben
Vorlage
VI/0626/19
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben beabsichtigt, in einer gemeinsamen Baumaßnahme mit dem Eigenbetrieb Abwasserentsorgung und der ASCANETZ die Straßen Schwalbenweg und Lerchenweg grundhaft auszubauen.

 

Sowohl der Lerchenweg als auch der Schwalbenweg dienen im Wesentlichen der unmittelbaren Erschließung der angrenzenden bebauten Grundstücke. Die Gesamtlänge beträgt 360 m, wovon ca. 75 m auf den Schwalbenweg und ca. 285 m auf den Lerchenweg entfallen. Beide Wege werden als Mischverkehrsfläche mit unterschiedlichen Breiten in Betonsteinpflaster hergestellt. Die Fahrbahnbreiten liegen zwischen 4,30 m und 5,40 m, wobei die größeren Straßenbreiten in den Kurvenbereichen liegen.

 

In Abstimmung mit den Versorgungsträgern werden im Zusammenhang mit dem Straßenbau ein Schmutz- und ein Regenwasserkanal erstmalig hergestellt. Die ASCANETZ beteiligt sich an der Baumaßnahme mit der Erneuerung der Trinkwasserleitung sowie Tiefbauarbeiten am Erdgasnetz. Im Zuge des Straßenneubaus erfolgt die Herstellung der Straßenbeleuchtung.

 

Im Rahmen der Gesamtvergabe wurden

für die Stadt

Los 0 – Baustellengemeinkosten,

Los 1 – Straßenbau sowie

Los 3 – Tiefbau für die Straßenbeleuchtung,

für den EBA

Los 2 – Kanalbau

und für die ASCANETZ

Los 4 – Tiefbau für Gas und Trinkwasser

öffentlich ausgeschrieben.

 

Die Ergebnisse der Submission liegen insgesamt über dem geplanten Kostenrahmen für die Gesamtinvestition. Grundsätzlich wurde eine Aufhebung der Vergabe nach VOB/A, § 17, Abs. 1, Satz 3 aus diesem schwerwiegenden Grund geprüft. Es ist nicht davon auszugehen, dass eine erneute Ausschreibung zwingend günstigere Angebotspreise hervorbringt. Man kann aus heutiger Sicht nicht abschließend beurteilen, ob die momentane Marktlage für Bauleistungen in absehbarer Zeit mehr Wettbewerb erzeugt und damit der Baupreisindex negativ beeinflusst wird.

 

Speziell für diese Vergabe an den erstplatzierten Bieter ergibt sich für die Lose 0, 1 und 3 eine Überschreitung zur Kostenberechnung von 34%. In diesem Sinne müssen vor Auftragserteilung die fehlenden finanziellen Mittel in Verbindung mit einer überplanmäßigen Ausgabe von 50.000,00 € bereitgestellt werden.

Zur Deckung der Mehrausgaben wird folgende Buchungsstelle vorgeschlagen:

 

6.1.1.10/8888.6811000 Mehreinnahme Investitionszuweisungen vom Land

 

Hinweis: Der entsprechende Vergabebeschluss liegt in der Zuständigkeit des Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschusses und wird mit der Vorlage VI/0629/19 in der Sitzung am 27.02.2019 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die nächste Bürgerversammlung zur Information der Grundstückseigentümer über das Bauvorhaben findet am 18.03.2019 um 17:00 Uhr im Bestehornhaus statt.


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz und Verwaltungsausschuss beschließt:

 

1.  Für den grundhaften Ausbau des Schwalbenweges und Lerchenweges sind zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 50.000,- € bereitzustellen, um die Gesamtfinanzierung des Bauvorhabens zu sichern.

 

2.  Die erforderlichen Finanzmittel werden aus der Buchungsstelle 6.1.1.10/8888.6811000 Mehreinnahme Investitionszuweisungen vom Land bereitgestellt.

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

5.4.1.10/2002.7852000

 

 

Buchungsstelle

Ausbau Lerchenweg/Schwalbenweg     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

5.4.1.10/2002.6881000

 

 

Buchungsstelle

Beiträge und ähnliche Entgelte     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

50.000,00 EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

6.1.1.10/8888.6811000

 

 

 

Buchungsstelle

Investitionszuweisungen vom Land

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: