Der
ursprünglich im Stadtrat am 28.11.2018 beschlossene Wirtschaftsplan 2019 war
fehlerhaft. Aus diesem Grund ist dieser Beschluss aufzuheben.
Die
im Vermögensplan 2019 ausgewiesenen Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 92.300 €
waren fehlerhaft.
Der
Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben ist auf der Grundlage der
Betriebssatzung vom 10.07.2015 sowie des § 16 des Gesetzes über die Kommunalen
Eigenbetriebe des Landes Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG)
verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr einen Wirtschaftsplan zu erstellen.
Bestandteile
des Wirtschaftsplanes sind
Ø
Erfolgsplan
Ø
Vermögensplan
Ø
Stellenplan.
Die
Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes obliegt dem Gemeinderat. Der
Wirtschaftsplan ist dem Haushaltsplan der Gemeinde beizufügen.
Zur
Erläuterung wurde den Einzelplänen ein Bericht hinzugefügt.
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Oberbürgermeister
Anlage: Wirtschaftsplan 2019 des BWH
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt zum Wirtschaftsplan 2019:
- Der
ursprüngliche Beschluss zum Wirtschaftsplan 2019 vom 28.11.2019 (Vorlage
VI/0594/2018; Beschluss 493/18) wird aufgehoben.
- Dem
Erfolgsplan 2019 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 3.335.700 €
zugestimmt.
- Dem Vermögensplan 2019 wird in Einnahmen und
Ausgaben in Höhe von 123.100 € zugestimmt.
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite für das
Wirtschaftsjahr 2019 wird auf 250.000 € festgesetzt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
. |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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