Betreff
Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben
Vorlage
VI/0625/19
Aktenzeichen
BWH
Art
Beschlussvorlage

 

Der ursprünglich im Stadtrat am 28.11.2018 beschlossene Wirtschaftsplan 2019 war fehlerhaft. Aus diesem Grund ist dieser Beschluss aufzuheben.

 

Die im Vermögensplan 2019 ausgewiesenen Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 92.300 € waren fehlerhaft.

 

Der Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben ist auf der Grundlage der Betriebssatzung vom 10.07.2015 sowie des § 16 des Gesetzes über die Kommunalen Eigenbetriebe des Landes Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr einen Wirtschaftsplan zu erstellen.

 

Bestandteile des Wirtschaftsplanes sind

 

Ø  Erfolgsplan

Ø  Vermögensplan

Ø  Stellenplan.

 

Die Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes obliegt dem Gemeinderat. Der Wirtschaftsplan ist dem Haushaltsplan der Gemeinde beizufügen.

 

Zur Erläuterung wurde den Einzelplänen ein Bericht hinzugefügt.

 

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

Anlage: Wirtschaftsplan 2019 des BWH

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt zum Wirtschaftsplan 2019:

 

  1. Der ursprüngliche Beschluss zum Wirtschaftsplan 2019 vom 28.11.2019 (Vorlage VI/0594/2018; Beschluss 493/18) wird aufgehoben.
  2. Dem Erfolgsplan 2019 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 3.335.700 € zugestimmt.
  3. Dem Vermögensplan 2019 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 123.100 € zugestimmt.
  4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite für das Wirtschaftsjahr 2019 wird auf 250.000 € festgesetzt.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

.

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: