Am 03. 07. 2018 hat die Landesregierung für die allgemeinen Neuwahlen zu
den Vertretungen (Kreistag, Stadträte, Ortschaftsräte) Sonntag, den 26. 05.
2019 als Wahltag bestimmt.
Die Entschädigung für Inhaber von Wahlehrenämtern ist gesetzlich in den
jeweiligen Wahlordnungen geregelt. Die Höhe der Entschädigung wurde zu den
letzten Wahlen angehoben und beträgt derzeit für die ehrenamtliche Tätigkeit
der in den Wahllokalen eingesetzten Wahlvorstandsmitgliedern
bei
den Europa- und Bundestagswahlen
35,-
Euro für den Vorsitzenden,
25,-
Euro für die übrigen Mitglieder.
Gemäß § 9 Abs. 1 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO
LSA) sind Mindestsätze für den Ersatz des Aufwandes der Inhaber von
Wahlehrenämtern von 16,- Euro festgelegt. Der Gemeinderat kann für die
Beisitzer des Gemeindewahlausschusses und die Mitglieder des Wahlvorstandes
höhere Sätze beschließen.
Für die Durchführung der Europa- und Kommunalwahlen am 26. 05. 2019
werden ca. 235 Wahlhelfer/-innen benötigt. Die Gewinnung von Wahlhelfer/-innen
stellt sich zunehmend problematisch dar, da eigene Beschäftigte nicht
ausreichen.
Um einen reibungslosen Ablauf der Wahl gewährleisten zu können und einen
Anreiz zur Übernahme eines Wahlehrenamtes zu schaffen, wird vorgeschlagen, die
Entschädigungen für die Beisitzer des Gemeindewahlausschusses und die
Mitglieder des Wahlvorstandes zu den Kommunalwahlen am 26. 05. 2019 an die
Sätze für Europa- und Bundestagswahlen anzugleichen.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2019 veranschlagt.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Die Beisitzer des
Gemeindewahlausschusses und die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten für den
Einsatz bei den am 26. 05. 2019 stattfindenden Kommunalwahlen ein
Erfrischungsgeld in Höhe von
35,-
Euro für die Wahlvorsteher
und 25,- Euro für die übrigen Mitglieder.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle
1.2.1.20.5421000 |
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Buchungsstelle
1.2.1.20.7421000 |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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