Die
Stadt Aschersleben beabsichtigt die Investition des Herrn Christian Meixner (Erschließungsträger)
mit einem vorhabenbezogenen B-Plan zu sichern.
Im
Mischgebiet sollen sowohl Wohngebäude als auch Gebäude mit gewerblicher Nutzung
(Sozialstation) errichtet werden.
Die
innere Erschließung für das Mischgebiet „Ernst-Toller-Straße“ auf der Grundlage
des noch nicht rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 ist
durch den Erschließungsträger zu realisieren.
Hierfür
ist der Abschluss eines Durchführungsvertrages zwischen dem Erschließungsträger
und der Stadt Aschersleben erforderlich.
Der
Durchführungsvertrag ist eine Voraussetzung für den Satzungsbeschluss.
Zusätzlich
verpflichtet sich der Erschließungsträger außerhalb des B-Plan Gebietes zur
Herstellung der öffentlichen Verkehrsanlage einschließlich der Errichtung einer
Straßenbeleuchtungsanlage und der Stadt Aschersleben nach Fertigstellung
kostenfrei zu übergeben. Die Planungsgrundlage hierfür wird von der Stadt
Aschersleben erstellt.
Die
Realisierung der Maßnahme wird in Abstimmung mit Ver- und Entsorgungsträgern
der Kernstadt koordiniert.
Mit
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan
Nr. 20 rechtskräftig. Die im Mischgebiet geplanten baulichen Veränderungen
können dann, auf der Grundlage des durch Satzungsbeschluss rechtskräftig
gewordenen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20, vom Erschließungsträger realisiert
werden.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
1.
Umgrenzung
des B-Plangebietes
2.
Vorhabenbezogener
B-Plan Nr. 20 „ Mischgebiet Ernst-Toller-Straße“
3.
Durchführungsvertrag
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
1. Es
ist ein Durchführungsvertrag abzuschließen, um die Grundlage eines
Satzungsbeschlusses für den noch nicht rechtskräftigen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 20 „Mischgebiet Ernst-Toller-Straße“ zu schaffen.
2. Außerhalb
des B- Plan Gebietes wird der Erschließungsträger beauftragt, im Abschnitt vor
den Grundstücken Ernst Toller Str. 17 bis zur Heinrich-Heine–Str. 70, die
öffentliche Verkehrsanlage
herzustellen und mit einer Straßenbeleuchtungsanlage
zu versehen. Die Kosten der Baumaßnahme übernimmt der Erschließungsträger.
3. Die
Erschließung für den vorhabenbezogenen B-Plan 20 ist nach § 12 BauGB mit einem
städtebaulichen Vertrag auf einen Dritten, Herrn Christian Meixner, zu
übertragen.
4. Die
hergestellten Erschließungsanlagen im B-Plan Gebiet bleiben in Privatbesitz und
werden nicht öffentlich gewidmet.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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