Betreff
Abschluss eines Durchführungsvertrages zur Sicherung der Erschließung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 "Mischgebiet Ernst-Toller-Straße" Aschersleben
Vorlage
VI/0620/18
Aktenzeichen
42/wö-ro
Art
Beschlussvorlage

 

Die Stadt Aschersleben beabsichtigt die Investition des Herrn Christian Meixner (Erschließungsträger) mit einem vorhabenbezogenen B-Plan zu sichern.

Im Mischgebiet sollen sowohl Wohngebäude als auch Gebäude mit gewerblicher Nutzung (Sozialstation) errichtet werden.

 

Die innere Erschließung für das Mischgebiet „Ernst-Toller-Straße“ auf der Grundlage des noch nicht rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 ist durch den Erschließungsträger zu realisieren.

 

Hierfür ist der Abschluss eines Durchführungsvertrages zwischen dem Erschließungsträger und der Stadt Aschersleben erforderlich.

Der Durchführungsvertrag ist eine Voraussetzung für den Satzungsbeschluss.

 

Zusätzlich verpflichtet sich der Erschließungsträger außerhalb des B-Plan Gebietes zur Herstellung der öffentlichen Verkehrsanlage einschließlich der Errichtung einer Straßenbeleuchtungsanlage und der Stadt Aschersleben nach Fertigstellung kostenfrei zu übergeben. Die Planungsgrundlage hierfür wird von der Stadt Aschersleben erstellt.

Die Realisierung der Maßnahme wird in Abstimmung mit Ver- und Entsorgungsträgern der Kernstadt koordiniert.

 

Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 20 rechtskräftig. Die im Mischgebiet geplanten baulichen Veränderungen können dann, auf der Grundlage des durch Satzungsbeschluss rechtskräftig gewordenen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20, vom Erschließungsträger realisiert werden.

 

 

 

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 

1.            Umgrenzung des B-Plangebietes

2.            Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 20 „ Mischgebiet Ernst-Toller-Straße“

3.            Durchführungsvertrag

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.    Es ist ein Durchführungsvertrag abzuschließen, um die Grundlage eines Satzungsbeschlusses für den noch nicht rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 „Mischgebiet Ernst-Toller-Straße“ zu schaffen.

2.    Außerhalb des B- Plan Gebietes wird der Erschließungsträger beauftragt, im Abschnitt vor den Grundstücken Ernst Toller Str. 17 bis zur Heinrich-Heine–Str. 70, die öffentliche Verkehrsanlage  herzustellen  und mit einer Straßenbeleuchtungsanlage zu versehen. Die Kosten der Baumaßnahme übernimmt der Erschließungsträger.

3.    Die Erschließung für den vorhabenbezogenen B-Plan 20 ist nach § 12 BauGB mit einem städtebaulichen Vertrag auf einen Dritten, Herrn Christian Meixner, zu übertragen.

4.    Die hergestellten Erschließungsanlagen im B-Plan Gebiet bleiben in Privatbesitz und werden nicht öffentlich gewidmet.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: