Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2017 vom "Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben- EBA"
Vorlage
VI/0613/18
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Der „Eigenbetrieb „Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben - EBA“ wurde am 1. Januar 2002 auf Grundlage des Eigenbetriebsgesetzes LSA gegründet. Aufgrund des Kommunalverfassungsgesetzes  LSA sowie anderer gesetzlicher Vorschriften (Eigenbetriebsgesetz, Betriebssatzung) entscheidet der Stadtrat über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Betriebsleitung und über die Verwendung des Ergebnisses.

 

Aufgrund des plötzlichen Ablebens des ursprünglich beauftragten Prüfers musste ein neuer Wirtschaftsprüfer gefunden werden, der die bereits begonnenen Prüfungshandlungen fortsetzte. Dies führte zu einer nicht unerheblichen Zeitverzögerung, so dass der Prüfbericht erst zum Ende 2018 fertiggestellt werden konnte.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2017 von der JK MaTAX GmbH, Magdeburg. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Deshalb konnte am 27. November 2018 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

Zum Geschäftsjahr 2017:

 

Die realistische und bedarfsgerechte Planung der Kläranlage und anderer Abwasseranlagen führt nach wie vor zu vergleichbar niedrigen Gebührensätzen für die Abwasserentsorgung, die für 2017 bei einer Abwassergebühr von 2,90 EUR pro m³ und einer Niederschlagswassergebühr von 2,32 EUR je volle 5m² bebauter oder befestigter Grundstücksfläche lagen. Damit liegen die Abwassergebühren unter denen vieler Abwasserzweckverbände im Umland.

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt für das Jahr 2017 mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von 160,4 Tsd. EUR (Vorjahr 530,4 Tsd. EUR) ab. Eine wesentliche Ursache für die Veränderung gegenüber dem Vorjahr sind um TEUR 310 höhere Reparaturaufwendungen, die im Materialaufwand erfasst wurden.

 

Die Umsatzerlöse konnten gegenüber dem Vorjahr um ca. 22 Tsd. EUR auf 4,24 Mio. EUR gesteigert werden.

 

Die Betriebsaufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr in Folge der höheren Materialaufwendungen um TEUR 247 gestiegen. Die Personalaufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr bei gesunkenem Personalbestand (1 AN weniger als im Vorjahr)  und trotz tariflicher Erhöhungen (+2,35%) leicht vermindert.

 

Die Betriebsaufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr nur leicht, um ca. 54 Tsd. EUR (1,6 %) erhöht. Aufgrund der vorgenommenen Investitionen im Anlagevermögen sind die Abschreibungen um ca. 23 Tsd. EUR auf ca. 1,35 Mio. EUR gestiegen.

 

Die Bilanzsumme verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,53 Mio. EUR (3,4 %) und beträgt nunmehr 43,1 Mio. EUR. Dieser Rückgang spiegelt sich auf der Aktivseite hauptsächlich im Anlagevermögen und bei den flüssigen Mitteln wieder. Analog verminderten sich auf der Passivseite die Verbindlichkeiten.

 

Zu den im Jahr 2017 fertig gestellten Baumaßnahmen, gehörten die Kanalsanierung des Mischwasserkanals in der Straße “Apothekergraben“, die Verlegung des Schmutz- und Regenwasserkanals im Bereich “Über den Brücken“ im Zuge der Brückenerneuerung, die Erneuerung des Schmutzwasserkanals auf einem Abschnitt in der “Ermslebener Straße“ und Kanalbauarbeiten für den Umbau des Regenüberlaufs in der “Lindenstraße“.

 

In der Ausführung befanden sich 2017 die Erneuerung des Schmutz- und Regenwasserkanals in den Straßen “Westdorfer Straße“ und “Wasserplan“, der Kanalbau im Ortsteil Freckleben hier die Verlegung eines Schmutzwasserkanals in den Straßen “Am Schlossberg“ und “Wickenbreite“

 

Alle Baumaßnahmen wurden planmäßig ausgeschrieben und öffentlich vergeben.

 

Der Gesamtumfang der Investitionen betrug im Geschäftsjahr 2017 ca. 576 Tsd. EUR (im Vorjahr 1,07 Mio. EUR).

 

Das Eigenkapital hat sich durch den Vortrag eines Teils des Jahresgewinns auf ca. 13,5 Mio. EUR erhöht (gestiegen um ca. 363 Tsd. EUR gegenüber dem Vorjahr) und beträgt nunmehr 31,3 % (Vj. 29,4 %) der Bilanzsumme. Die Höhe wird als angemessen bewertet.

 

Vom Jahresergebnis 2017 ist vorgesehen, wie bereits in den vergangenen Jahren auch, einen Betrag in Höhe von 61.239,36 EUR planmäßig als Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Aschersleben, nunmehr kassenwirksam für 2019, abzuführen und den per 31.12.2017 verbleibenden Betrag in Höhe von 99.128,13 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Vom Wirtschaftsprüfer wird eingeschätzt, dass der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

 

Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich der Betriebsleitung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz sowie der Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes ergaben keine Beanstandungen.

 

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

(PDF– Datei im Ratsinformationssystem)

 

  1. Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes
  2. Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft JK MaTAX GmbH, Magdeburg über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2017 des „Eigenbetriebes Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben“

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 wird festgestellt.

 

  1. Das Jahresergebnis in Höhe von 160.367,49 EUR wird mit einem Betrag von 61.239,36 EUR an die Stadt Aschersleben abgeführt und mit 99.128,13 EUR auf neue Rechnung vorgetragen.

 

  1. Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

1.1.1.22.4651000

Erträge v Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen u Beteiligungen

61.239,36 EUR     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: