Die Stadt Aschersleben ist 100%-ige Gesellschafterin der OptimAL GmbH.
Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften hat die
Gesellschafterin den Jahresabschluss festzustellen und über die Behandlung des
Jahresergebnisses zu entscheiden.
Weiterhin haben der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung bei
ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch die
Gesellschafterin.
Geprüft wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2017 von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “PricewaterhouseCoopers AG“ Frankfurt am Main,
Zweigniederlassung Leipzig. Diese Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt
und deshalb konnte am 14. November 2018 der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk erteilt werden.
Zum Geschäftsverlauf:
Das Geschäftsjahr 2017 wurde mit
einem Jahresüberschuss von 47.803,41 EUR abgeschlossen (im Vorjahr Fehlbetrag
von ca. 69 Tsd. EUR). Die Umsatzerlöse incl. sonstiger betrieblicher Erträge
(Betriebsleistung) verringerte sich im Berichtsjahr trotz gestiegener
Mitgliederzahlen hauptsächlich durch die Ausgliederung des
Gastronomiebereiches. Durch geringere Betriebsaufwendungen, insbesondere durch
die Ausgliederung des Gastronomiebereiches, umstrukturierungsbedingt
geringerer Personalaufwendungen und geringerer Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen,
verbesserte sich das Betriebsergebnis gegenüber dem Vorjahr um 117 Tsd. EUR.
Wesentlicher Teil der
Betriebsleistung ist der durch die Gesellschafterin Stadt Aschersleben
geleistete Betriebskostenzuschuss in Höhe von 526 Tsd. EUR (im Vorjahr 534
Tsd. EUR). Ohne Berücksichtigung des Betriebskostenzuschusses erzielte die
Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag von 478 Tsd. EUR (im Vorjahr 603 Tsd. EUR,
2015 _ 718 Tsd. EUR)
Die Vermögens- und
Kapitalstruktur hat sich gegenüber dem Vorjahr verbessert. Die
Eigenkapitalquote stieg durch den Jahresüberschuss zum Bilanzstichtag auf 52, 9
% (Vorjahr 40, 7 %) .
Die Liquidität war durch den Betriebskostenzuschuss der Gesellschafterin jederzeit
gewährleistet.
Wie auch in den Vorjahren waren die Zuschüsse notwendig, da die
Umsatzerlöse allein nicht ausreichten, die insgesamt angefallenen Kosten zu
kompensieren. Die Wirtschaftsprüfer sehen die Ursachen für die erforderlichen
Zuschüsse, ebenso wie die Gesellschafterin, hauptsächlich in den im Verhältnis
zu den Umsatzerlösen zu hohen Fixkosten begründet. Die zu geringen, pro
Besucher erzielten durchschnittlichen Einnahmen, werden von den Prüfern vor
allem auf die geringe Kaufkraft in der Region und die nicht kostendeckenden
Vereins- und Schulsportveranstaltungen zurückgeführt.
Die Bilanzsumme der Gesellschaft hat sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 30
Tsd. EUR bzw. 11,4% erhöht und beträgt nunmehr 292,8 Tsd. EUR. Auf der Aktivseite
erhöhte sich das Umlaufvermögen durch einen höheren Bestand an flüssigen
Mitteln und auf der Passivseite erhöhte sich das Eigenkapital aufgrund des
Jahresüberschusses.
Die Liquidität wurde im Geschäftsjahr 2017 durch die regelmäßige Zahlung
des Betriebskostenzuschusses gewährleistet. Die Wirtschaftsprüfer weisen im
Bestätigungsvermerk ausdrücklich darauf hin, dass der Fortbestand der
Gesellschaft von der weiteren finanziellen Unterstützung durch die
Gesellschafterin abhängig ist.
Abschließend ist festzustellen, dass dem Prüfbericht keine Gründe zu
entnehmen sind, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung für
2017 zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
(PDF – Datei im
Ratsinformationssystem)
Bericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 der OptimAL GmbH
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Der von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „PricewaterhouseCoopers AG“ geprüfte und
mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss
zum 31.12.2016 der OptimAL GmbH, Aschersleben wird zur Kenntnis genommen.
- Der Oberbürgermeister wird
angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der OptimAL GmbH
a)
den
Jahresabschluss zum 31.12. 2017 festzustellen,
b)
den
Aufsichtsrat und die Geschäftsführerin Carmen Giebelhausen für das
Geschäftsjahr 2017 zu entlasten und
c)
den
Jahresüberschuss in Höhe von 47.803,41 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle
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1.1.1.22.5315000 Zuschüsse
an verbundene Unternehmen 526.000 EUR |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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