Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2017 der "OptimAL GmbH"
Vorlage
VI/0611/18
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben ist 100%-ige Gesellschafterin der OptimAL GmbH. Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften hat die Gesellschafterin den Jahresabschluss festzustellen und über die Behandlung des Jahresergebnisses zu entscheiden.

 

Weiterhin haben der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafterin.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2017 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “PricewaterhouseCoopers AG“ Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Leipzig. Diese Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 14. November 2018 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

Zum Geschäftsverlauf:

 

Das Geschäftsjahr 2017 wurde mit einem Jahresüberschuss von 47.803,41 EUR abgeschlossen (im Vorjahr Fehlbetrag von ca. 69 Tsd. EUR). Die Umsatzerlöse incl. sonstiger betrieblicher Erträge (Betriebsleistung) verringerte sich im Berichtsjahr trotz gestiegener Mitgliederzahlen hauptsächlich durch die Ausgliederung des Gastronomiebereiches. Durch geringere Betriebsaufwendungen, insbesondere durch die Ausgliede­rung des Gastronomiebereiches, umstrukturierungsbedingt geringerer Personalaufwendungen und geringerer Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen, verbesserte sich das Betriebsergebnis gegenüber dem Vorjahr um 117 Tsd. EUR.

 

Wesentlicher Teil der Betriebsleistung ist der durch die Gesellschafterin Stadt Aschersleben geleistete Betriebskostenzuschuss in Höhe von 526 Tsd. EUR (im Vor­jahr 534 Tsd. EUR). Ohne Berücksichtigung des Betriebskostenzuschusses erzielte die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag von 478 Tsd. EUR (im Vorjahr 603 Tsd. EUR, 2015 _ 718 Tsd. EUR)

 

Die Vermögens- und Kapitalstruktur hat sich gegenüber dem Vorjahr verbessert. Die Eigenkapitalquote stieg durch den Jahresüberschuss zum Bilanzstichtag auf 52, 9 % (Vorjahr 40, 7 %) .

 

Die Liquidität war durch den Betriebskostenzuschuss der Gesellschafterin jederzeit gewährleistet.

 

Wie auch in den Vorjahren waren die Zuschüsse notwendig, da die Umsatzerlöse allein nicht ausreichten, die insgesamt angefallenen Kosten zu kompensieren. Die Wirtschaftsprüfer sehen die Ursachen für die erforderlichen Zuschüsse, ebenso wie die Gesellschafterin, hauptsächlich in den im Verhältnis zu den Umsatzerlösen zu hohen Fixkosten begründet. Die zu geringen, pro Besucher erzielten durchschnittlichen Einnahmen, werden von den Prüfern vor allem auf die geringe Kaufkraft in der Region und die nicht kostendeckenden Vereins- und Schulsportveranstaltungen zurückgeführt.

 

Die Bilanzsumme der Gesellschaft hat sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 30 Tsd. EUR bzw. 11,4% erhöht und beträgt nunmehr 292,8 Tsd. EUR. Auf der Aktivseite erhöhte sich das Umlaufvermögen durch einen höheren Bestand an flüssigen Mitteln und auf der Passivseite erhöhte sich das Eigenkapital aufgrund des Jahresüberschusses.

 

Die Liquidität wurde im Geschäftsjahr 2017 durch die regelmäßige Zahlung des Betriebskostenzuschusses gewährleistet. Die Wirtschaftsprüfer weisen im Bestätigungsvermerk ausdrücklich darauf hin, dass der Fortbestand der Gesellschaft von der weiteren finanziellen Unterstützung durch die Gesellschafterin abhängig ist.

 

Abschließend ist festzustellen, dass dem Prüfbericht keine Gründe zu entnehmen sind, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung für 2017 zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

(PDF – Datei im Ratsinformationssystem)

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 der OptimAL GmbH

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „PricewaterhouseCoopers AG“ geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2016 der OptimAL GmbH, Aschersleben wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der OptimAL GmbH

 

a)    den Jahresabschluss zum 31.12. 2017 festzustellen,

 

b)    den Aufsichtsrat und die Geschäftsführerin Carmen Giebelhausen für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten und

 

c)    den Jahresüberschuss in Höhe von 47.803,41 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

1.1.1.22.5315000

Zuschüsse an verbundene Unternehmen

526.000 EUR

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: