Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2017 der "Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH"
Vorlage
VI/0610/18
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben ist mit einem Stammkapitalanteil von 6% neben der Stadt Seeland Mitgesellschafterin der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH.

 

Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften obliegt den Gesellschaftern die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafter.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “Göken Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH“ Bremen, Zweigniederlassung Potsdam. Diese Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 21. September 2018 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

In der Aufsichtsratssitzung am 12. November 2018 wurde der Jahresabschluss ausführlich beraten.

 

Allgemeine Informationen vorab:

 

Aufgrund des tragischen Erdrutsches 2009 auf Nachterstedter Seite des Concordia Sees, sind der See und seine Uferbereiche nach wie vor weiträumig gesperrt. Damit ist nur eine sehr eingeschränkte touristische Nutzung möglich und sämtliche Freizeitaktivitäten und geplanten Investitionen liegen „auf Eis“.

 

Von den Gutachtern wurden am 9. Juli 2013 zwei Gutachten zu den Ursachen des Erdrutsches vorgestellt. Beide besagen, dass hoher Druck in Grundwasserschichten unterhalb des Kohleflözes Hauptauslöser des Unglücks war. Am 23. Februar 2016 hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen zu dem Erdrutsch eingestellt. Der Verdacht einer fahrlässigen Tötung habe sich nicht erhärtet, weil es keine Anhaltspunkte für eine Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Errichtung oder Pflege der abgerutschten Böschung gab.

 

Am 28. Juni 2016 kam es zu einem erneuten Zwischenfall. Das Erdreich geriet an einem noch nicht sanierten Teil der Böschung wieder in Bewegung. Zwei schwere Baugeräte rutschen ab, ein Arbeiter kann sich mit leichten Verletzungen retten. Nach wie vor ist auch die geplante zeitlich und räumlich eingeschränkte touristische Nutzung in Frage gestellt. Konkrete Termine zur Öffnung des Sees gibt es aktuell nicht. Die LMBV stellt eine Entscheidung zur Teilöffnung des Sees am Nordufer nun bis zum 28. Mai 2019 in Aussicht.

 

Folgende Arbeiten und Projekte wurden durch die Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH im Jahr 2017 zur Verbesserung des touristischen Angebotes durchgeführt:

 

·        Betreibung des Fahrradrast- und Informationsstützpunktes (FRISP) als ServicesteIle am Europaradweg R1 mit personeller Betreuung,

·        Fahrradverleih über einen Kooperationspartner am FRISP,

·        Datenerfassung, Aufbereitung und Präsentation regionaler touristischer Attraktionen und Anbieter auf dem Infoterminal im FRISP,

·        Ausbesserungen an Spielgeräten auf dem Abenteuerspielplatz,

·        Durchführung von Veranstaltungen: Saisoneröffnung Abenteuerspielplatz, MZ-Ferientag,

·        Bewerbung der touristischen Region auf Veranstaltungen (z.B. Sachsen-Anhalt Tag)

 

Zum Geschäftsjahr 2017:

 

Das Geschäftsjahr 2017 schließt mit einem Jahresüberschuss von 14.767,32 EUR ab. (im Vorjahr Jahresüberschuss von ca. 3,4 Tsd. EUR). Die Bilanzsumme verminderte sich um ca. 38 Tsd. EUR und betrug zum 31.12.2017 ca. 1,53 Mio. EUR.

 

Das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital der Gesellschaft erhöhte sich durch den Jahresüberschuss leicht auf 847 Tsd. EUR und ist mit 55,3 % (Anteil an der Bilanzsumme) als gut einzuschätzen.

 

Die Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus der Verpachtung von Grundstücken sowie Einnahmen aus Eintrittsgeldern. Der Anstieg der Umsatzerlöse insgesamt um 30 Tsd. EUR auf 123 Tsd. EUR gegenüber dem Vorjahr ist hauptsächlich auf die Umstellung von den Parkplatzgebühren auf die Erhebung von Eintrittsgeldern für den Abenteuerspielplatz zurückzuführen. Den höchsten Anteil am Gesamtumsatz erzielten wieder die Erlöse für den Abenteuerspielplatz mit ca. 74,8 Tsd. EUR (im Vorjahr 45,5 Tsd. EUR).

 

Die Zuschüsse der Gesellschafter betrugen im abgelaufenen Wirtschaftsjahr ca. 262,6 Tsd. EUR. Davon hat die Stadt Aschersleben 2017 einen anteiligen Betrag von 15,9 Tsd. EUR geleistet.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft konnte keine Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie keine Tatsachen feststellen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden. Die Wirtschaftsprüfer weisen jedoch im Bestätigungsvermerk darauf hin, dass die Aufgabenerfüllung der Gesellschaft nur durch die Zuschüsse der Gesellschafter sichergestellt werden kann.

 

Letztlich sind aus dem Prüfbericht keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung für 2016 zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

(PDF – Datei im Ratsinformationssystem)

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und des Lageberichtes 2017 der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH“ geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2017 der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH

 

a)    den Jahresabschluss zum 31.12.2017 festzustellen,

 

b)    den Aufsichtsrat und den Geschäftsführer Herrn Sebastian Kruse für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten und

 

c)    dafür zu stimmen, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 14.767,32 EUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

1.1.1.22.5315000

15.943 EUR Zuschuss 2017

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: