Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 02 „Gewerbegebiet – Güstener Straße“, 3. Erweiterung 2.
Änderung der Stadt Aschersleben hat vom
04.06.2018 - 04.07.2018 öffentlich ausgelegen.
Gemäß § 1
Abs. 7 BauGB sind die in den Stellungnahmen zum B-Plan Nr. 02 3. Erweiterung 2. Änderung geäußerten öffentlichen und privaten Belange
gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu prüft der Stadtrat
Aschersleben die abgegebenen Stellungnahmen und bewertet die geäußerten
Hinweise. In der Abwägung wird den Hinweisen ein bestimmtes Gewicht zugemessen.
Das
Prüfergebnis ist im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 02 3. Erweiterung 2. Änderung zu berücksichtigen. Die Mitteilung des
Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwänder bzw. Behörden ist in § 3 Abs. 2
Satz 4 BauGB vorgegeben.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Abwägungsdokumentation zum Bebauungsplan Nr. 02 „Gewerbegebiet – Güstener Straße“, 3.
Erweiterung 2. Änderung vom 17.10.2018
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat Aschersleben beschließt in seiner Sitzung am 20.02.2019 über die
abschließende Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Bürger im Aufstellungsverfahren zum
Bebauungsplan Nr. 02 „Gewerbegebiet –
Güstener Straße“, 3. Erweiterung 2. Änderung der Stadt Aschersleben gemäß Abwägungsdokumentation in der
Anlage.
Die
Hinweise aus der Stellungnahme des Salzlandkreises, Fachdienst 40, S. 10 bis 20
wurden berücksichtigt.
Das
Prüfergebnis zu den abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage ist mitzuteilen.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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