Betreff
Beschluss über die Abwägung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 02 „Gewerbegebiet – Güstener Straße", 3. Erweiterung 2. Änderung in Aschersleben
Vorlage
VI/0597/18
Aktenzeichen
61-21.023_2Ä/fi
Art
Beschlussvorlage

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 02 „Gewerbegebiet – Güstener Straße“, 3. Erweiterung 2. Änderung der Stadt Aschersleben hat vom 04.06.2018 - 04.07.2018 öffentlich ausgelegen.

Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die in den Stellungnahmen zum B-Plan Nr. 02 3. Erweiterung 2. Änderung geäußerten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu prüft der Stadtrat Aschersleben die abgegebenen Stellungnahmen und bewertet die geäußerten Hinweise. In der Abwägung wird den Hinweisen ein bestimmtes Gewicht zugemessen.

Das Prüfergebnis ist im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 02 3. Erweiterung 2. Änderung zu berücksichtigen. Die Mitteilung des Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwänder bzw. Behörden ist in § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vorgegeben.


 

 

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Oberbürgermeister

 

Anlagen:

Abwägungsdokumentation zum Bebauungsplan Nr. 02 „Gewerbegebiet – Güstener Straße“, 3. Erweiterung 2. Änderung vom 17.10.2018


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Aschersleben beschließt in seiner Sitzung am 20.02.2019 über die abschließende Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Bürger im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 02 „Gewerbegebiet – Güstener Straße“, 3. Erweiterung 2. Änderung der Stadt Aschersleben gemäß Abwägungsdokumentation in der Anlage.

Die Hinweise aus der Stellungnahme des Salzlandkreises, Fachdienst 40, S. 10 bis 20 wurden berücksichtigt.

Das Prüfergebnis zu den abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage ist mitzuteilen.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

keine     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: