Betreff
Wahl des Vertreters des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall
Vorlage
VI/0596/18
Aktenzeichen
20
Art
Beschlussvorlage

Mit Beschluss des Stadtrates vom 21.03.2018 (Vorlage VI/0516/18) wurde gemäß § 67 Abs. 1 KVG LSA i. V. m. § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben, Herr Michael Schneidewind, Dezernent des Dezernates I „Service“ bis zum 31.12.2018 als Vertreter des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall gewählt.

 

Nunmehr soll entschieden werden, wer ab 2019 als Vertreter des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall gewählt werden soll.

 

Herr Schneidewind identifizierte sich mit der übernommenen Verantwortung und realisierte außerordentlich engagiert die Aufgaben des  Vertreters  des Oberbürgermeisters im Verhinderungsfall, sodass dem Stadtrat vorgeschlagen wird, Herrn Michael Schneidewind bis auf Widerruf zum Vertreter des Oberbürgermeisters im Verhinderungsfall zu wählen.

 

 

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Herr Michael Schneidewind, Dezernent des Dezernates I „Service“ wird ab dem 01.01.2019 und bis auf Widerruf als Vertreter des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall gewählt.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle.

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: