Betreff
Satzung der Stadt Aschersleben über Erlaubnisse für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten
Vorlage
VI/0578/18
Aktenzeichen
DIV-31 gr/ri-be
Art
Beschlussvorlage

Aufgrund zwischenzeitlich eingetretener gesetzlicher Änderungen in Verbindung mit dem Antrag der CDU/FDP-Fraktion vom 18.10.2016 zur Änderung/Überarbeitung der Sondernutzungssatzung hat die Stadt eine Überprüfung der bestehenden Satzungslage vorgenommen und im Ergebnis die der Vorlage beigefügte Satzung erarbeitet.

 

Die Stadt ist gemäß §§ 8 Abs. 1 und 45 Abs. 2 Ziffer 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ( KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.06.2018 (GVBl. LSA S. 166) in Verbindung mit §§ 18 Abs. 1 und 50 Abs.1 Nr.1 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06. 07. 1993 (GVBl. LSA S. 334), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 26.06.2018 (GVBl. LSA S. 187, 188) sowie § 8 Abs. 1 Satz 4 des Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. 06. 2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 14. 08. 2017 (BGBl. I S. 3122), in den jeweils geltenden Fassungen befugt, die Nutzung des öffentlichen Straßenraumes durch Satzung (Sondernutzungssatzung) mit Zustimmung der für die Ortsdurchfahrten zuständigen Straßenbehörde (§ 50 Abs. 1 Ziffer 1 StrG LSA) und der obersten Landesstraßenbaubehörde (§ 8 Abs. 1 Satz 5 FStrG) zu regeln.

 

Mit dem Inkrafttreten der neuen Sondernutzungssatzung verfügt die Stadt Aschersleben über eine einheitliche und für alle Ortschaften gleichermaßen anzuwendende Rechtsgrundlage.

Bisher galten in einigen Ortsteilen noch unterschiedliche Sondernutzungssatzungen, da diese bis zum Eintritt einer gesetzlichen Änderung in den jeweiligen Gebietsänderungsverträgen festgeschrieben waren.

Mit der Abschaffung der Gemeindeordnung und der Einführung des Kommunalverfassungsgesetzes ist die gesetzliche Änderung zwischenzeitlich eingetreten und die Satzungslage war entsprechend anzupassen.

 

Diese Satzung wurde dem Kreiswirtschaftsbetrieb des Salzlandkreises als zu beteiligende zuständige Straßenbehörde (§ 50 Abs. 1 Ziffer 1 StrG LSA) und dem Landesbetrieb Bau Niederlassung West als zu beteiligende Landesstraßenbaubehörde (§ 8 Abs. 1 Satz 5 FStrG) im Rahmen der Anhörung zur Stellungnahme wiederholt mit der im § 8 Abs. 1 Nr. 2 vorgenommenen Änderung vorgelegt. Wie aus den beigefügten Stellungnahmen zu entnehmen ist, haben beide Behörden dem Satzungsentwurf in der vorliegenden Form ohne Beanstandungen zugestimmt.

 

In dem hier vorliegenden Satzungsentwurf wurden zudem die in der Stadtratssitzung am 29.08.2018 beschlossenen Vorschläge aus dem Änderungsantrag A/0141/2018 zur Vorlage Nr. VI/0527/18 mit eingearbeitet.

 

 

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Anlage 1 -  Satzung der Stadt Aschersleben über Erlaubnisse für Sondernutzungen an

                   Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung)

Anlage 2 -  Stellungnahme Landesstraßenbaubehörde – Regionalbereich West vom 12.09.2018

Anlage 3  - Stellungnahme Kreiswirtschaftsbetrieb des SLK vom 26.09.2018

Anlage 4  - Vorlage VI/0527/18

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Aschersleben über Erlaubnisse für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung).

 

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: