Die Lärmminderungsplanung wurde von der EU als Aufgabe an die
Mitgliedsstaaten übertragen. Ziel der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG
ist, ein europäisches Konzept festzulegen, um schädliche Auswirkungen durch
Umgebungslärm zu verhindern, vorzubeugen oder zu mindern. Wichtige Maßnahmen
hierfür sind Belastungen durch Umgebungslärm zu ermitteln und anhand von
Lärmkarten darzustellen, für Belastungsbereiche Aktionspläne auszuarbeiten, mit
denen Lärmprobleme, erforderlichenfalls einschließlich der Lärmminderung, geregelt
werden. Konkret fordert die Richtlinie die Ausarbeitung von Lärmkarten für
Hauptverkehrsstraßen.
Zuständig für Lärmkarten und Aktionspläne sind in Deutschland die
Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden. Lärmaktionspläne können
nur im Einvernehmen mit der unteren/oberen Verkehrsbehörde aufgestellt werden,
da die Gemeinde nicht Straßenbaulastträger für die Hauptverkehrsstraßen ist.
Damit fehlt den Gemeinden die Möglichkeit der direkten Einflussnahme an
überörtlichen Straßen. Gemäß geltender gesetzlicher Reglungen besteht in
Deutschland kein Anspruch auf den Schutz vor Lärm an bestehenden Verkehrswegen.
Auch die Umsetzung von im Lärmaktionsplan aufgeführten Maßnahmen ist
nicht verpflichtend.
Lärmminderungsmaßnahmen können insgesamt nur dann
realisiert werden, wenn entsprechend Förder- und Haushaltsmittel bereitgestellt
werden. Alle Gemeinden, die betroffene Einwohner ermittelt haben, die
nächtlichem Umgebungslärm an Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sind, der oberhalb
von Lnight 55dB(A) liegt, sollen die Möglichkeiten einer
Lärmaktionsplanung prüfen.
Erster Schritt der Lärmaktionsplanung ist die
Analyse der Lärm- und Konfliktsituation. Im Einzelfall kann die
Lärmaktionsplanung bei keiner oder nur geringer Betroffenheit mit der Bewertung
der Lärmsituation abgeschlossen werden.
Entsprechend der Unterlagen zur 3. Stufe der
EU-Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen betrifft dies in Aschersleben 246
Einwohner.
Auf dem Gebiet von Aschersleben liegen folgende
Hauptverkehrsstraßen, die einen DTV-Wert von ≥ 8.200 KFZ/24h (3 Mio.
KFZ/Jahr) aufweisen:
Straßen TKZST Abschnitt
B 6 4234
3860 B 6n ASL Zentrum – ASL
Ost
4234
4210 B 6n ASL West – ASL
Zentrum
4234
4630 B 6n Hoym – ASL West
4234
4380 B 6n ASL Ost – Güsten
B 180 4234
4306 Kreisverkehr
Bahnhofstraße - Johannisplatz
4234
4307 Johannisplatz –
Kreisverkehr Magdeburger Straße
4234
4377 Kreisverkehr Magdeburger
Straße – Winninger Siedlung
B 185 4234
4308 Kreisverkehr Magdeburger
Straße – Knoten ARAL - Tankstelle
Der Verkehr auf diesen Abschnitten im Stadtgebiet wird im Wesentlichen
durch den Durchgangsverkehr mit einem hohen Anteil an LKW-Verkehr aus dem Süden
des Landes (Autobahndreieck Südharz der BAB 38) in Richtung Magdeburg (BAB 2/
BAB 14) verursacht.
Seit Jahrzehnten gibt es Planungen der Stadt Aschersleben und des Landes
Sachsen-Anhalt zum Bau einer westlichen Ortsumfahrung im Zuge der B 180 zur
Entlastung des Stadtgebietes. Ein Teilabschnitt bis zur B 185 nach Ermsleben
ist realisiert. Die Planungen für den Südabschnitt werden aus
verschiedentlichen Gründen nicht zum Ende geführt.
Da sich nach der Fertigstellung der OU B 180 die Verkehrsbelegungen auf
den in der Stadt Aschersleben der Kartierungspflicht unterliegenden Straßen
wesentlich verändern werden, wobei noch keine sichere Prognose für dann zu
erwartende Verkehrsbelegungen möglich ist, und unter Umständen nach der
endgültigen Fertigstellung der OU B 180 Lärmminderungsmaßnahmen für die
betreffenden Abschnitte der B 180 und B 180 als überflüssig erweisen, hält die
Stadt Aschersleben einen Lärmaktionsplan (LAP) vorläufig für entbehrlich.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
3. Stufe der EU-Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen für die Stadt
Aschersleben
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Für die Stadt Aschersleben
vorerst keinen Lärmaktionplan aufzustellen und
- nach Realisierung der Ortsumfahrung im Zuge der B
180 und dem Vorliegen der dann aktualisierten Lärmkarten und Analyse der
Betroffenheit wird erneut geprüft und entschieden, ob ein LAP aufgestellt
wird.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
keine |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:
Herr Finke |
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