Der Bauwirtschaftshof ist ein Unternehmen der Stadt Aschersleben ohne
eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne des § 1 Eigenbetriebsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt und wird seit dem 1. Januar 1998 in dieser Rechtsform als
Eigenbetrieb geführt.
Aufgrund des Kommunalverfassungsgesetzes LSA sowie des
Eigenbetriebsgesetzes LSA und der Betriebssatzung obliegt dem Stadtrat die
Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Betriebsleitung und die
Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.
Der Prüfbericht wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „WRT
Revision und Treuhand GmbH“ aufgestellt und erhielt am 28. Juni 2018 den
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Es wurde gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob die Geschäfte
mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen
handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen durchgeführt
worden sind.
Zum Geschäftsjahr 2017:
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Geschäftsjahr 2017 einen
Jahresüberschuss in Höhe von 7.430,91 EUR aus (im Vorjahr ca. 1.500 EUR). Die
Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 322 Tsd. EUR (10 %)
und beträgt nunmehr ca. 3,56 Mio. EUR (Vorjahr 3,23 Mio. EUR).
Die aus den Vorjahren noch bestehenden „Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten“ in Höhe von ca. 165
Tsd. EUR konnten durch planmäßige Tilgung auf nunmehr 135 Tsd. EUR reduziert
werden.
Im Jahr 2017 sind Investitionen in Höhe von ca. 186 Tsd. EUR, inklusive
aktivierter Eigenleistungen, auf dem Friedhof in Höhe von 23 Tsd. EUR getätigt
worden. Hierzu zählt beispielsweise als größter Posten die Weiterführung des
Wegebaus auf dem städtischen Friedhof „Schmidtmannstraße“ mit einem Betrag in
Höhe von 115 Tsd. EUR.
Die Umsatzerlöse betragen für das Geschäftsjahr 3,2 Mio. EUR und haben
sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 125 Tsd. EUR erhöht. Dies entspricht einer
Steigerung von 4,0 %. Die größten Umsätze erzielte der Bauwirtschaftshof in den
öffentlichen Bereichen Grünanlagenpflege (766 Tsd. EUR) sowie Straßenreinigung und
Winterdienst (457 Tsd. EUR). Die Leistungserbringung für die Ascherslebener
Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH wirkte mit einer Umsatzerhöhung von 113
Tsd. EUR, da der BWH erstmals für ein ganzes Jahr tätig war. Mit einem Anteil
von ca. 11,8 % der Umsätze ist der Bereich „Leistungen für Dritte“ als
untergeordnet zu betrachten.
Es wurde im Geschäftsjahr 2017 so wie auch in den Vorjahren vom
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt eine Ruherechtsentschädigung nach § 3
Gräbergesetz (GräbG) in Höhe von ca. 112 Tsd. EUR gezahlt.
Zum Jahresende
2017 verfügte der BWH über insgesamt 60 Mitarbeiter, darunter sind 11
Gemeindearbeiter, 5 Hausmeister, 3 Saisonkräfte, 5 Auszubildende sowie 8
Angestellte.
Vom
Wirtschaftsprüfer wird eingeschätzt, dass der Lagebericht im Einklang mit dem
Jahresabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Eigenbetriebes vermittelt und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
zutreffend darstellt.
Aus dem Prüfbericht
sind keine Gründe ersichtlich der Betriebsleitung die Entlastung zu verweigern.
Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
sowie der Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes ergaben keine
Beanstandungen.
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Oberbürgermeister
Anlagen: (PDF– Datei im Ratsinformationssystem)
- Feststellungsvermerk
des Rechnungsprüfungsamtes
- Bericht
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „WRT Revision und Treuhand GmbH“ über
die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und des Lageberichtes 2017
des Eigenbetriebes „Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben (BWH)“
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der
Jahresabschluss zum 31.12.2017 wird festgestellt.
2. Das Jahresergebnis
in Höhe von 7.430,91 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der
Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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