Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2017 des Eigenbetriebes "Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben (BWH)"
Vorlage
VI/0567/18
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Der Bauwirtschaftshof ist ein Unternehmen der Stadt Aschersleben ohne eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne des § 1 Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und wird seit dem 1. Januar 1998 in dieser Rechtsform als Eigenbetrieb geführt.

 

Aufgrund des Kommunalverfassungsgesetzes LSA sowie des Eigenbetriebsgesetzes LSA und der Betriebssatzung obliegt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Betriebsleitung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.

 

Der Prüfbericht wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „WRT Revision und Treuhand GmbH“ aufgestellt und erhielt am 28. Juni 2018 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Es wurde gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen durchgeführt worden sind.

 

Zum Geschäftsjahr 2017:

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Geschäftsjahr 2017 einen Jahresüberschuss in Höhe von 7.430,91 EUR aus (im Vorjahr ca. 1.500 EUR). Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 322 Tsd. EUR (10 %) und beträgt nunmehr ca. 3,56 Mio. EUR (Vorjahr 3,23 Mio. EUR).

 

Die aus den Vorjahren noch bestehenden „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ in Höhe von  ca. 165 Tsd. EUR konnten durch planmäßige Tilgung auf nunmehr 135 Tsd. EUR reduziert werden.

 

Im Jahr 2017 sind Investitionen in Höhe von ca. 186 Tsd. EUR, inklusive aktivierter Eigenleistungen, auf dem Friedhof in Höhe von 23 Tsd. EUR getätigt worden. Hierzu zählt beispielsweise als größter Posten die Weiterführung des Wegebaus auf dem städtischen Friedhof „Schmidtmannstraße“ mit einem Betrag in Höhe von 115 Tsd. EUR.

 

Die Umsatzerlöse betragen für das Geschäftsjahr 3,2 Mio. EUR und haben sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 125 Tsd. EUR erhöht. Dies entspricht einer Steigerung von 4,0 %. Die größten Umsätze erzielte der Bauwirtschaftshof in den öffentlichen Bereichen Grünanlagenpflege (766 Tsd. EUR) sowie Straßenreinigung und Winterdienst (457 Tsd. EUR). Die Leistungserbringung für die Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH wirkte mit einer Umsatzerhöhung von 113 Tsd. EUR, da der BWH erstmals für ein ganzes Jahr tätig war. Mit einem Anteil von ca. 11,8 % der Umsätze ist der Bereich „Leistungen für Dritte“ als untergeordnet zu betrachten.

 

Es wurde im Geschäftsjahr 2017 so wie auch in den Vorjahren vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt eine Ruherechtsentschädigung nach § 3 Gräbergesetz (GräbG) in Höhe von ca. 112 Tsd. EUR gezahlt.

 

Zum Jahresende 2017 verfügte der BWH über insgesamt 60 Mitarbeiter, darunter sind 11 Gemeindearbeiter, 5 Hausmeister, 3 Saisonkräfte, 5 Auszubildende sowie 8 Angestellte.

 

Vom Wirtschaftsprüfer wird eingeschätzt, dass der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

 

Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich der Betriebsleitung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz sowie der Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes ergaben keine Beanstandungen.

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen: (PDF– Datei im Ratsinformationssystem)

 

  1. Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes
  2. Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „WRT Revision und Treuhand GmbH“ über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und des Lageberichtes 2017 des Eigenbetriebes „Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben (BWH)“

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.         Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 wird festgestellt.

2.         Das Jahresergebnis in Höhe von 7.430,91 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.         Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

           

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle  

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: