Betreff
Benennung und Widmung der Planstraße B im Mischgebiet Vor der Aue
Vorlage
VI/0564/18
Aktenzeichen
11/schn-au
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 06. 09. 2017 den Bebauungsplan Nr. 12

„Mischgebiet – Vor der Aue“ beschlossen.

 

Im Frühjahr 2018 hat der Investor mit der Erschließung und Vermarktung des Mischgebietes begonnen.

 

Da im Walkmühlenweg die Hausnummern bis einschließlich Nr. 26 und ab 31 folgende bereits vergeben sind, müssten in der Planstraße B Hausnummern mit dem Zusatz a bis n versehen werden.

 

Dies würde unter anderem für die Postzustellung und Rettungsdienste nicht unerhebliche Probleme mit sich bringen.

 

Da vom Bund der Heimatvertriebenen bereits mehrfach angeregt wurde, Straßen nach den Herkunftsregionen und Orten der Heimatvertriebenen zu benennen, wird vorgeschlagen, der Planstraße B den Namen Breslauer Weg zu geben.

 

Die Widmung der Straße für den öffentlichen Verkehr erfolgt erst nach Fertigstellung und Übergabe durch den Investor an die Stadt Aschersleben.

 

Mit Bekanntmachung der Widmungsverfügung im Amtsblatt der Stadt Aschersleben wird diese wirksam und das allgemeine Benutzungsrecht geschaffen.

 


.

 

_________________

Oberbürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die im Mischgebiet Vor der Aue entstehende Planstraße B erhält den Namen

 

„Breslauer Weg“.

 

  1. Die entstehende Straße wird nach Fertigstellung und Übergabe als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: