Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2017 der Stadtwerke Aschersleben GmbH
Vorlage
VI/0561/18
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Die Unternehmensstruktur der Stadtwerke Aschersleben GmbH entspricht den Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und den in der Folge erlassenen Verordnungen für Strom und Gas. Der Netzbetrieb wird durch die ASCANETZ GmbH als 100%ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Aschersleben GmbH separat betrieben. Es wird sichergestellt, dass der eigene Vertrieb der Stadtwerke Aschersleben GmbH nicht besser gestellt wird, als der anderer Energiehändler.

 

Die Stadt Aschersleben ist mit einem Anteil von 65% Hauptgesellschafterin der Stadtwerke Aschersleben GmbH, die enviaM hält 35 % der Anteile an der Gesellschaft.

 

Gemäß § 46 GmbH Gesetz  i.V.m. § 7 Abs. 2 b des Gesellschaftsvertrages der SWA entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresergebnisses, die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsleitung sowie über die Verwendung bzw. Verteilung des Ergebnisses.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2017 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “WIBERA Wirtschaftsberatung AG“ Düsseldorf, Zweigniederlassung Leipzig.

 

Auftragsgemäß wurden die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet. Dementsprechend wurde auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung geführt worden sind.

 

Die Berichterstattung nach § 53 HGrG wurde von der WIBERA zusammenfassend für die geprüften Gesellschaften Stadtwerke Aschersleben GmbH, die ASCANETZ GmbH und die Photovoltaikgesellschaft Aschersleben mbH vorgenommen, weil die kaufmännisch handelnden Personen und die organisatorischen Strukturen bei den Unternehmen zum Teil gleich sind.

 

Die Prüfung hat insgesamt keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben und deshalb konnte am 25. Mai 2018 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

Zum Geschäftsjahr 2017:

Im Geschäftsjahr hat sich die Stadtwerke Aschersleben GmbH erneut als zuverlässiger Energieversorger für Strom, Erdgas, Fernwärme und Trinkwasser im Wettbewerbsmarkt präsentiert und die Mehrzahl der Haushalts- und Gewerbekunden der Stadt Aschersleben, aber auch wichtige Industriekunden mit Strom und Erdgas beliefert.

 

Ein wesentlicher Investitionsschwerpunkt lag in diesem Jahr in der Stromsparte. Hier wurde in die Netzerweiterung der Mittelspannungsebene und einen Mittelspannungsringschluss investiert. In der Gassparte wurden hauptsächlich Ersatzinvestitionen getätigt. Ein weiterer Investitionsschwerpunkt war die Neuverlegung von Trinkwasserleitungen als Folge notwendiger Ersatzinvestitionen. Darüber hinaus wurden zwei Elektroladesäulen mit einer Leistung von je 22 kW in der Kernstadt von Aschersleben installiert. Damit hat die SWA den Grundstein zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität gelegt.

Im Zuge neuer gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen der Bundesnetzagentur musste im Geschäftsjahr 2017, in einem höheren Maße als bisher, in Hard- und Software sowie in Lizenzen investiert werden.

 

Aufgrund der sich massiv ändernden Marktbedingungen in der Energiewirtschaft, hat die SWA gemeinsam mit der ASCANETZ GmbH im Jahr 2017 eine Digitalisierungsstrategie entwickelt. Zielstellung der Digitalisierungsstrategie ist es, bestehende Geschäftsprozesse zu optimieren und effizienter zu gestalten. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass sich die Einführung des Kundenonlineportals bewährt hat. Der neue Kommunikationsweg wurde von den Kunden der Stadtwerke Aschersleben GmbH sehr gut angenommen.

 

Des Weiteren beschäftigte sich die SWA intensiv mit dem Thema Mieterstrom. Hierbei wurden die gesetzlichen sowie technischen Anforderungen bewertet und zu einem konkreten Umsetzungskonzept weiterentwickelt.

 

Aufgrund eines technischen Defekts und Stillstand des BHKW-Moduls 4 von November 2017 bis zum Februar 2018 konnte in dieser Zeit keine Strom- und Wärmeproduktion stattfinden. Die geminderte Stromproduktion führte zu einer geringeren KWK-Vergütung von ca. 300 Tsd. EUR im Jahr 2017.

 

Die SWA schließt das Geschäftsjahr 2017 mit einem positiven Jahresergebnis von 2,58 Mio. EUR ab, welches um ca. 392 Tsd. EUR niedriger als das Vorjahresergebnis von 2,97 Mio. EUR liegt. Als wesentliche Gründe für das verminderte Ergebnis werden preis- und mengenbedingt niedrigere Umsatzerlöse und gestiegene vorgelagerte Stromnetzkosten genannt.

 

Die Umsatzerlöse der Gesellschaft betragen im Geschäftsjahr 2017 insgesamt 32.110 TEUR (Plan: 32.721 TEUR). Die Ist-Abweichung der Umsatzerlöse von 612 TEUR resultiert im Wesentlichen aus dem Absatzrückgang im Bereich der Stromsondervertragskunden sowie einem preisbedingten Umsatzrückgang der Gastarifkunden.

 

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe liegen um 975 TEUR unter dem Planansatz. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Wechsel von Stromsondervertragskunden zu fremden Händlern und aus gesunkenen Bezugspreisen bei Strom und Gas.

 

Das geplante Ergebnis der Netzgesellschaft liegt um 585 TEUR unter dem Planansatz.

Zum einen führte die Neugestaltung des Vertrages zur Durchführung wechselseitiger Dienstleistungen zwischen SWA und ASCANETZ zur Ergebnisminderung ohne jedoch Auswirkungen auf das Konzernergebnis der SWA zu haben.  Zum Anderen hatten sich die gestiegenen vorgelagerten Netzkosten der Stromnetze ergebnismindernd auf das Konzernergebnis ausgewirkt.

 

Die Umsatzerlöse im Segment der Stromtarifkunden sind als Folge der zum 1. Januar 2017 vorgenommenen Erhöhung der Arbeitspreise des Allgemeinen Tarifs (EEG-Umlage, Netzentgelte) preisbedingt gestiegen, dagegen ist der Umsatz der Stromsondervertragskunden im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Die damit verbundenen Auswirkungen auf das Ergebnis der Stromsparte sind aufgrund der geringen Margen jedoch unerheblich.

 

In der Gassparte sind die Umsatzerlöse der Tarifkunden preis- und absatzbedingt um ca. 12 % gesunken. Der Umsatzrückgang der Tarifkunden ergibt sich aus der höheren Durchschnittstemperatur (+1,63 Grad) des vierten Quartals 2017 gegenüber dem Geschäftsjahr 2016 sowie aus der vorgenommenen Gaspreissenkung zum 1. Januar 2017. Der Umsatz der Gassondervertragskunden ist hauptsächlich durch den Wegfall eines großen Sondervertragskunden im eigenen Netzgebiet ebenfalls gesunken. Die damit verbundenen Auswirkungen auf das Ergebnis der Gassparte sind aufgrund der geringen Margen im Segment der Gassondervertragskunden zu vernachlässigen.

 

Die Umsatzerlöse der Trinkwassersparte haben sich absatzbedingt leicht rückläufig entwickelt. Gegenüber dem Vorjahr wurden 6.786 m³ Trinkwasser weniger verkauft.

 

Der Mischpreis für Fernwärme ist durch die Anwendung der Preisgleitklauseln im Vergleich zum Vorjahr um ca. 6,5 % gesunken. Infolgedessen sind sinkende Umsatzerlöse der Fernwärmesparte zu verzeichnen.

 

Letztlich konnten alle Sparten mit einem Jahresüberschuss abschließen und somit zum Jahresergebnis von insgesamt 2,577 Mio. EUR beitragen. Die Bereiche Gas, Fernwärme und Trinkwasser lieferten insgesamt, mit einem Anteil von ca. 82,5 % den größten Anteil am Jahresüberschuss. Die Stromsparte ist 2017 auf Rang 4 der Spartenrechnung zurückgefallen. Beim Strom wurde ein Rückgang des Jahresergebnisses um 62 Tsd. EUR auf 354 Tsd. EUR  verzeichnet.

 

Die Liquidität der SWA war ganzjährig gegeben, allen finanziellen Verpflichtungen des Jahres 2017 wurde nachgekommen. Die liquiden Mittel betrugen zum Bilanzstichtag 3,93 Mio. EUR.

 

Die Kapitalstruktur ist geordnet und setzt sich aus 35,8 % Eigenkapital und 64,2 % Fremdkapital zusammen.

 

Für die Stadt Aschersleben als Gesellschafterin bedeutet die vorgeschlagene Gewinnausschüttung eine kassenwirksame Einnahme von ca. 1, 376 Mio. EUR. Damit wird der Planansatz von 1, 35 Mio. EUR im HH-Plan 2018 (BuSt. 1.1.1.22.4651000 / Erträge von Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen) erfüllt.

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

(PDF – Datei  im Ratsinformationssystem)

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2017 der Stadtwerke Aschersleben GmbH


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.         Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „WIBERA Wirtschaftsberatung AG“ geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2017 der Stadtwerke Aschersleben GmbH wird zur Kenntnis genommen.

 

2.         Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschersleben GmbH

 

a)         den Jahresabschluss zum 31.12.2017 festzustellen,

 

b)         den Aufsichtsrat und den Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten,

 

c)         dafür zu stimmen, dass vom Jahresüberschuss 2.515.000 EUR an die Gesellschafter entsprechend der Geschäftsanteile ausgeschüttet und 61.923,40 EUR den Gewinnrücklagen zugeführt werden und

 

dem Geschäftsführer der Stadtwerke Aschersleben GmbH die Befugnis zur Ausübung des Stimmrechts in der Gesellschafterversammlung der ASCANETZ GmbH und der Photovoltaikgesellschaft Aschersleben mbH gemäß § 7 Abs. 2g des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Aschersleben GmbH zu erteilen


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

1.1.1.22.4651000

Erträge von Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

ca. 1,376 Mio. EUR

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: