Dazu prüft der Stadtrat Aschersleben
die abgegebenen Stellungnahmen und bewertet einzeln die geäußerten Hinweise. In
der Abwägung wird den Hinweisen ein bestimmtes Gewicht zugemessen.
Das Prüfergebnis ist im
Satzungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 zu
berücksichtigen. Die Mitteilung des Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwender
bzw. Behörden ist in § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vorgegeben.
Die
Stadt Aschersleben beabsichtigt die Investition des Herrn Christian Meixner mit
einem vorhabenbezogenen B-Plan zu sichern. Im Plangebiet ist die Errichtung von
altersgerechtem Wohnraum und sozialen Einrichtungen geplant.
Die
innere private Erschließung des
Baugebietes ist durch den Investor zu realisieren. Als äußere Erschließung soll
der nach Norden abführende Ast der Ernst-Toller-Straße und ein Teil der
Heinrich-Heine-Straße (ca. 50 m) ausgebaut werden. Dazu ist der Abschluss eines
Erschließungsvertrages zwischen Christian Meixner und der Stadt Aschersleben
erforderlich.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Abwägungsdokumentation zum Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 20
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat Aschersleben beschließt in seiner Sitzung am 05.09.2018 über die
abschließende Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Bürger im Aufstellungsverfahren zum
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 gemäß Abwägungsdokumentation in der
Anlage.
1.
Die Bedenken aus der Stellungnahme
·
des
Salzlandkreises, Fachdienst 40 S.
32
zu berücksichtigen und
2. die Beschlussempfehlungen zu den Zurückweisungen
der Bedenken
·
des
Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie LSA S. 7
·
des
Landesverwaltungsamtes, Referat Bauwesen S.
14
·
des
Landesverwaltungsamtes, Referat Bauwesen S.
15
·
des
Salzlandkreises, Fachdienst 40 S.
34 - 36
·
des
Salzlandkreises, untere Immissionsschutzbehörde S.
38
·
des
Salzlandkreises, FD Brand- und Katastrophenschutz S. 39
·
des
Bürgers aus der Heinrich-Heine-Straße S.
45
zu
billigen.
Die Anlage
ist Bestandteil des Beschlusses über die abschließende Abwägung. Das
Prüfergebnis zu den abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage ist mitzuteilen.
3. Es
ist ein Erschließungsvertrag abzuschließen, um die Grundlage eines
Satzungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 „Mischgebiet
Ernst-Toller-Straße“ zu schaffen.
4. Die Erschließung ist nach § 123 BauGB mit einem
städtebaulichen Vertrag auf einen Dritten, Herrn Christian Meixner, zu
übertragen.
5. Die hergestellte öffentliche Erschließungsanlage –
nördliche Ast der Ernst-Toller-Straße sowie westliche Teil der
Heinrich-Heine-Straße, sind kostenlos in das Eigentum der Stadt Aschersleben zu
übergeben.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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|
Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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