Betreff
Beschluss über die Abwägung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 "Mischgebiet Ernst-Toller-Straße" in Aschersleben
Vorlage
VI/0556/18
Aktenzeichen
IV/61-28.20/fi
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die in den Stellungnahmen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 geäußerten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Dazu prüft der Stadtrat Aschersleben die abgegebenen Stellungnahmen und bewertet einzeln die geäußerten Hinweise. In der Abwägung wird den Hinweisen ein bestimmtes Gewicht zugemessen.

Das Prüfergebnis ist im Satzungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 zu berücksichtigen. Die Mitteilung des Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwender bzw. Behörden ist in § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vorgegeben.

Die Stadt Aschersleben beabsichtigt die Investition des Herrn Christian Meixner mit einem vorhabenbezogenen B-Plan zu sichern. Im Plangebiet ist die Errichtung von altersgerechtem Wohnraum und sozialen Einrichtungen geplant.

Die innere private  Erschließung des Baugebietes ist durch den Investor zu realisieren. Als äußere Erschließung soll der nach Norden abführende Ast der Ernst-Toller-Straße und ein Teil der Heinrich-Heine-Straße (ca. 50 m) ausgebaut werden. Dazu ist der Abschluss eines Erschließungsvertrages zwischen Christian Meixner und der Stadt Aschersleben erforderlich.


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

Anlagen:

Abwägungsdokumentation zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Aschersleben beschließt in seiner Sitzung am 05.09.2018 über die abschließende Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Bürger im Aufstellungsverfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 gemäß Abwägungsdokumentation in der Anlage.

1. Die Bedenken aus der Stellungnahme

 

·         des Salzlandkreises, Fachdienst 40                                                                     S. 32

 

zu berücksichtigen und

2. die Beschlussempfehlungen zu den Zurückweisungen der Bedenken

 

·         des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie LSA                              S. 7

·         des Landesverwaltungsamtes, Referat Bauwesen                                            S. 14

·         des Landesverwaltungsamtes, Referat Bauwesen                                            S. 15

·         des Salzlandkreises, Fachdienst 40                                                             S. 34 - 36

·         des Salzlandkreises, untere Immissionsschutzbehörde                                   S. 38

·         des Salzlandkreises, FD Brand- und Katastrophenschutz                                S. 39

·         des Bürgers aus der Heinrich-Heine-Straße                                                      S. 45

 

zu billigen.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses über die abschließende Abwägung. Das Prüfergebnis zu den abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage ist mitzuteilen.

3. Es ist ein Erschließungsvertrag abzuschließen, um die Grundlage eines Satzungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 „Mischgebiet Ernst-Toller-Straße“ zu schaffen.

4. Die Erschließung ist nach § 123 BauGB mit einem städtebaulichen Vertrag auf einen Dritten, Herrn Christian Meixner, zu übertragen.

5. Die hergestellte öffentliche Erschließungsanlage – nördliche Ast der Ernst-Toller-Straße sowie westliche Teil der Heinrich-Heine-Straße, sind kostenlos in das Eigentum der Stadt Aschersleben zu übergeben.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: