Betreff
Ermächtigung des Oberbürgermeisters zur Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung (Kassenkrediten)
Vorlage
VI/0548/18
Aktenzeichen
12/wes-au
Art
Beschlussvorlage

Die Laufzeit des aktuellen Festbetragsliquiditätskredites in Höhe von 11.000.000 Euro endet am 28.09.2018, so dass zum  Oktober 2018 die Ausschreibung für einen neuen Festbetragsliquiditätskredit erfolgen muss.

 

Mit der Haushaltssatzung 2018 wurden Kassenkredite in Höhe von 23.244.000 Euro durch den Stadtrat beschlossen sowie durch die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises genehmigt. Die Aufnahme von kurzfristigen Liquiditätskrediten bedarf daher keines weiteren Beschlusses des Stadtrates.

 

Mit Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 12. 09. 2017 wird nunmehr die Möglichkeit eröffnet, Liquiditätskredite mit einer Laufzeit von maximal 10 Jahren aufzunehmen. Da die Aufnahme eines längerfristigen Festbetragsliquiditätskredites dem Charakter einer Kreditaufnahme nach § 108 KVG LSA entspricht (§ 45 Abs. 2 Nr. 10 KVG LSA), ist ein Beschluss durch den Stadtrat der Stadt Aschersleben erforderlich.

 

Aufgrund der derzeitigen Niedrigzinsphase ist die Aufnahme von Festbetragskrediten bis maximal 10 Jahren vertretbar, um dem Risiko eines Zinsanstieges vorzubeugen und dem Haushaltsgrundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung zu entsprechen. Festbetragsliquiditätskredite werden in der Regel zu deutlich günstigeren Konditionen gewährt als Kontokorrentkredite.

 

Die Aufnahme eines längerfristigen Festbetragsliquiditätskredites darf nur einmal erfolgen und schafft keinen Freiraum für die Aufnahme neuer Liquiditätskredite.

 

Von den bestehenden Liquiditätskrediten darf die Stadt für die Hälfte des Gesamtbestandes ihrer Liquiditätskredite eine Laufzeit von maximal 10 Jahren vorsehen, für ein weiteres Viertel eine Laufzeit von maximal 5 Jahren. Stichtag ist der Liquiditätskreditbestand zum 31. 12. 2016. Zum Stichtag 31. 12. 2016 hat die Stadt Aschersleben Liquiditätskredite in Höhe von insgesamt 14.400.000 Euro in Anspruch genommen.

 

Weiterhin wurden 660.000 Euro Liquiditätshilfen des Landes Sachsen-Anhalt als Liquiditätskredit ausgewiesen, welche kommunalaufsichtlich geduldet und in jährlichen Raten zu 220.000 Euro jeweils zum 28.02. des Jahres an das Land zurück gezahlt werden, so dass diese Verbindlichkeit zum 28. 02. 2019 vollständig getilgt ist.

 

Der Oberbürgermeister soll ermächtigt werden, die im Beschlussvorschlag genannten Festbetragskredite zu den langfristig betrachtet günstigsten angebotenen Konditionen aufzunehmen.


.

 

_________________

Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, ab Oktober 2018 einen Festbetragsliquiditätskredit (Kassenkredit) bis zur Höhe von maximal 7.200.000 Euro mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren und einem Zinssatz von maximal 3,0 % aufzunehmen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird weiterhin ermächtigt, ab Oktober 2018 einen Festbetragsliquiditätskredit bis zur Höhe von maximal 3.000.000 Euro mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren und einem Zinssatz von maximal 3,0 % aufzunehmen.

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: