Die
Laufzeit des aktuellen Festbetragsliquiditätskredites in Höhe von 11.000.000
Euro endet am 28.09.2018, so dass zum Oktober
2018 die Ausschreibung für einen neuen Festbetragsliquiditätskredit erfolgen
muss.
Mit
der Haushaltssatzung 2018 wurden Kassenkredite in Höhe von 23.244.000 Euro
durch den Stadtrat beschlossen sowie durch die Kommunalaufsicht des
Salzlandkreises genehmigt. Die Aufnahme von kurzfristigen Liquiditätskrediten
bedarf daher keines weiteren Beschlusses des Stadtrates.
Mit
Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 12.
09. 2017 wird nunmehr die Möglichkeit eröffnet, Liquiditätskredite mit einer
Laufzeit von maximal 10 Jahren aufzunehmen. Da die Aufnahme eines
längerfristigen Festbetragsliquiditätskredites dem Charakter einer
Kreditaufnahme nach § 108 KVG LSA entspricht (§ 45 Abs. 2 Nr. 10 KVG LSA), ist
ein Beschluss durch den Stadtrat der Stadt Aschersleben erforderlich.
Aufgrund
der derzeitigen Niedrigzinsphase ist die Aufnahme von Festbetragskrediten bis
maximal 10 Jahren vertretbar, um dem Risiko eines Zinsanstieges vorzubeugen und
dem Haushaltsgrundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung zu
entsprechen. Festbetragsliquiditätskredite werden in der Regel zu deutlich
günstigeren Konditionen gewährt als Kontokorrentkredite.
Die
Aufnahme eines längerfristigen Festbetragsliquiditätskredites darf nur einmal
erfolgen und schafft keinen Freiraum für die Aufnahme neuer Liquiditätskredite.
Von
den bestehenden Liquiditätskrediten darf die Stadt für die Hälfte des
Gesamtbestandes ihrer Liquiditätskredite eine Laufzeit von maximal 10 Jahren
vorsehen, für ein weiteres Viertel eine Laufzeit von maximal 5 Jahren. Stichtag
ist der Liquiditätskreditbestand zum 31. 12. 2016. Zum Stichtag 31. 12. 2016
hat die Stadt Aschersleben Liquiditätskredite in Höhe von insgesamt 14.400.000
Euro in Anspruch genommen.
Weiterhin
wurden 660.000 Euro Liquiditätshilfen des Landes Sachsen-Anhalt als
Liquiditätskredit ausgewiesen, welche kommunalaufsichtlich geduldet und in
jährlichen Raten zu 220.000 Euro jeweils zum 28.02. des Jahres an das Land
zurück gezahlt werden, so dass diese Verbindlichkeit zum 28. 02. 2019
vollständig getilgt ist.
Der
Oberbürgermeister soll ermächtigt werden, die im Beschlussvorschlag genannten
Festbetragskredite zu den langfristig betrachtet günstigsten angebotenen
Konditionen aufzunehmen.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, ab Oktober 2018 einen
Festbetragsliquiditätskredit (Kassenkredit) bis zur Höhe von maximal 7.200.000
Euro mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren und einem Zinssatz von
maximal 3,0 % aufzunehmen.
- Der
Oberbürgermeister wird weiterhin ermächtigt, ab Oktober 2018 einen
Festbetragsliquiditätskredit bis zur Höhe von maximal 3.000.000 Euro mit
einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren und einem Zinssatz von maximal 3,0 %
aufzunehmen.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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