Betreff
Entscheidung über Spendenannahmen für Streetwork, Frauenhaus und Kreativwerkstatt
Vorlage
VI/0541/18
Aktenzeichen
D I/schnw-au
Art
Beschlussvorlage

1.    Ramdohr’s milde Stiftung hat der Stadt Aschersleben am 04.05.2018 einen Betrag in Höhe von 2.000,00 Euro überwiesen. Mit dieser Spende soll die Straßensozialarbeit („Streetwork“) der Stadt Aschersleben unterstützt werden. Die Mittel werden diesem Bereich ausdrücklich ergänzend zu den sonstigen Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt. So können bspw. im Bereich der Suchtpräventionsberatung, der Begleitung oder Unterstützung bei Behördengängen aber auch im Bereich der Freizeitgestaltung zusätzliche Angebote unterbreitet werden.

 

2.    Ramdohr’s milde Stiftung hat der Stadt Aschersleben am 04.05.2018 einen Betrag in Höhe von 2.000,00 Euro überwiesen. Mit dieser Spende soll das Frauenhaus der Stadt Aschersleben unterstützt werden. Die Mittel werden diesem Bereich ausdrücklich ergänzend zu den sonstigen Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt. Dadurch können kleinere Ersatzbeschaffungen (neue Matratzen etc.) vorgenommen werden und Maßnahmen ergriffen werden, um im Falle einer Notfallversorgung besser vorbereitet zu sein.

 

3.    Ramdohr’s milde Stiftung hat der Stadt Aschersleben am 07.05.2018 einen Betrag in Höhe von 2.000,00 Euro überwiesen. Mit dieser Spende soll die Arbeit der Kreativwerkstatt der Stadt Aschersleben unterstützt werden. Die Mittel werden diesem Bereich ausdrücklich ergänzend zu den sonstigen Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt. Die Mittel werden für die Beschaffung einer Radierpresse sowie für die Beschaffung zusätzlicher Materialien eingesetzt.

 

Mit dem Inkrafttreten des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zum 01.07.2014 regelt der Gesetzgeber das Einwerben und Annehmen von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Nach § 99(6) KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten. Über die Annahme und Vermittlung entscheidet die Vertretung.

 

Abweichend hierzu kann die Vertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung bei geringfügigen Zuwendungen auf den Hauptverwaltungsbeamten oder einen beschließenden Ausschuss übertragen.

 

Gemäß § 6 Abs. 3 Nr.8 der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben entscheidet der Finanz- und Verwaltungsausschuss über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Stadt, deren Vermögenswert 10.000 Euro nicht übersteigt.

 

Die nach der Rechtsprechung zu § 331 StGB erforderliche Transparenz erfordert, dass über die Annahme der Zuwendung in öffentlicher Sitzung zu beraten ist. §52 Abs.2 KVG LSA ist nicht anwendbar. Die Nichtannahme hätte zur Folge, dass die schon entgegengenommenen Zuwendungen an die Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müssten und das Projekt (Angebot) mangels Finanzierbarkeit nicht realisiert werden kann.


.

 

_________________

Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende von Ramdohr’s milde Stiftung in Höhe von 2.000,00 Euro zur Unterstützung der Straßensozialarbeit.

 

2.    Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende von Ramdohr’s milde Stiftung in Höhe von 2.000,00 Euro zur Unterstützung des Frauenhauses.

 

3.    Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende von Ramdohr’s milde Stiftung in Höhe von 2.000,00 Euro zur Unterstützung der Kreativwerkstatt.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: