Betreff
Beschluss zur Stellungnahme der Stadt Aschersleben zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 07 "Windpark III westlich der B 180" der Stadt Arnstein
Vorlage
VI/0534/18
Aktenzeichen
D IV/ 40
Art
Beschlussvorlage

Siehe Stellungnahme der Stadt Aschersleben vom 20.04.2018

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

  1. Stellungnahme der Stadt Aschersleben zum Bebauungsplan Nr. 07 „Windpark Quenstedt III westlich der B 180“ in der Stadt Arnstein/Harz  (Entwurf)
  2. Übersichtsplan Windeignungsgebiete in der Gemarkung Quenstedt

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Die Stellungnahme der Stadt Aschersleben zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 07 „Windpark Quenstedt III westlich der B 180“ der Stadt Arnstein/Harz, Ortsteil Quenstedt, wird zur Kenntnis genommen und bestätigt.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: