Dr.-W.-Külzplatz
Bei der Überprüfung der
Brandmeldeanlage durch einen Sachverständigen wurde festgestellt, dass die
Anlage gravierende Mängel aufweist. Dies beinhaltet eine Vielzahl von
Rauchmeldern,
welche teilweise ohne Funktion sind
bzw. eine Meldeerkennung schlecht oder nicht erkennbar ist.
Zum anderen sind in verschiedenen
Bereichen der Alarmpegel nicht mehr ausreichend.
Die hier geprüfte Brandmeldeanlage
wurde vor 20 Jahren errichtet. Die vorhandene Anlage ist schon seit mehreren
Jahren nicht mehr auf dem Markt. Eine Ersatzteilbeschaffung ist nicht mehr
möglich. Neue Bauteile anderer
Hersteller sind mit der Altanlage nicht mehr kompatibel.
Inzwischen gab es auch wesentliche
Änderungen in den Vorschriften der VDE und der DIN.
Ein Erneuerung der kompletten
Brandmeldeanlage am Gymnasium Stephaneum Haus I ist unumgänglich. Bei einer
nicht funktionstüchtigen Anlage droht die Schließung der Schule durch den zuständigen
Fachdienst Bauordnung und Hochbau des Salzlandkreises.
Eine Kostenschätzung beläuft sich auf
rund 70.000,00 EUR.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Finanz-
und Verwaltungsausschuss beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von
70.000,00 € für die Erneuerung der Brandmeldeanlage am Gymnasium Stephaneum
Haus I in Aschersleben, Dr.-W.-Külz-Platz, damit der Schulbetrieb gewährleistet
bleibt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
2.1.7.10.5211088 Unterhaltung
Gymnasium Stephaneum |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
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außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
70.000,00
EUR |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
6.1.1.10.4111000 Schlüsselzuweisungen
vom Land |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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