Betreff
Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Aschersleben (Benutzungssatzung)
Vorlage
VI/0524/18
Aktenzeichen
21-36.00.01.02
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben ist Träger der Kindertageseinrichtungen in den Ortsteilen Mehringen, Groß Schierstedt und Westdorf. Die Nutzung dieser öffentlichen Einrichtungen erfolgt auf der Grundlage der zuletzt am 03. Dezember 2015 geänderten Benutzungs- und Kostenbeitragssatzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Aschersleben.

Gem. § 13 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz-KiFöG) ist die Stadt Aschersleben verpflichtet, die Kostenbeiträge für alle Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Stadt Aschersleben festzusetzen. Insofern ist aus rechtlichen  Gründen sowohl die Benutzung als auch die Kostenbeitragsfestsetzung in eigenständigen Satzungen zu regeln. Die wegen dieser Trennung formal rechtlich notwendigen Änderungen wurden durch klarstellende Regelungen ergänzt, die sich aus der praktischen Anwendung ergeben haben.


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Aschersleben (Benutzungssatzung)

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Aschersleben (Benutzungssatzung).

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: