Betreff
Beschaffung eines Löschfahrzeuges (HLF 10) für die Ortsfeuerwehr Schierstedt
Vorlage
VI/0521/18
Aktenzeichen
DIV-31 gr/ri-be
Art
Beschlussvorlage

Der Stadt Aschersleben obliegen gem. § 2 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt (Brandschutzgesetz - BrSchG) der Brandschutz und die Hilfeleistung als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises. Zur Erfüllung dieser Aufgaben hat die Stadt insbesondere eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auzurüsten, zu unterhalten, einzusetzen und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 BrSchG).

 

Auf Grundlage der aktuellen Risikoanalyse ist für die zwischenzeitlich gegründete Ortsfeuerwehr (OrtsFw) Schierstedt die Anschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges (HLF 10) vorgesehen. Mit dieser Maßnahme sollen drei alte Löschfahrzeuge außer Dienst gestellt und durch ein neues und dem aktuellen technischen Stand der Technik entsprechendes Fahrzeug ersetzt werden.

 

Die Beschaffung dieses Fahrzeuges war ursprünglich für das Jahr 2018 unter Verwendung von Fördermitteln des Landes vorgesehen. Die Stadt hatte dazu bereits im Jahr 2017 einen entsprechenden Fördermittelantrag beim Landesverwaltungsamt eingereicht.

 

Dieser Antrag wurde nun mit Schreiben vom 21.02.2018 abgelehnt. In der Begründung dazu wird u. a. darauf verwiesen, dass die für 2018 zur Verfügung stehenden Mittel zum Teil im Rahmen der zentralen Beschaffung zur Förderung des Erwerbs von Feuerwehrfahrzeugen im Land Sachsen-Anhalt verwendet worden. Demnach reichen die für das Jahr 2018 zur Verfügung stehenden sehr begrenzten Fördermittel nicht aus, um alle eingereichten Anträge zu berücksichtigen. Dennoch wurde in diesem Schreiben die Möglichkeit der nochmaligen Beantragung für das Jahr 2019 eingeräumt.

 

Entsprechend der aktuellen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung (Zuwendungsrichtlinie Brandschutz - ZuwRL BrSch) vom 01.12.2017 können Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge im Programmjahr 2019 mit einem Maximalbetrag i. H. v. 145.000 Euro gefördert werden. Die dafür in der ZuwRL BrSch festgeschriebenen Bedingungen können nach Einschätzung des Fachamtes erfüllt werden.

Weiterhin spricht für eine erneute Beantragung von Fördermitteln die zwischenzeitlich vollzogene Verschmelzung der OrtsFw Groß- und Klein Schierstedt zur OrtsFw Schierstedt. Diese Entwicklung erfolgte im Sinne der aktuellen Risikoanalyse und ist somit auch im Interesse der Sicherstellung des Brandschutzes und der Hilfeleistung in der Stadt Aschersleben. Zudem könnten mit der Beschaffung dieses HLF 10 drei noch im Bestand befindliche alte Löschfahrzeuge ersetzt werden. Die langfristigen Unterhaltungskosten können damit erheblich reduziert werden.

 

Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse ist es zur Vermeidung einer zusätzlichen Belastung des städtischen Haushalts durchaus sinnvoll, einen erneuten Fördermittelantrag zur Beschaffung des HLF 10 im Jahr 2019 einzureichen. Die Antragsfrist endet am 31.03.2018.

 

Dazu müssen die Eigenmittel in voller Höhe im Haushalt 2019 eingestellt werden, um die Gesamtfinanzierung dieser Fahrzeugbeschaffung sicherzustellen. Dafür ist die zweckgebundene Übertragung der Haushaltsmittel aus dem Jahr 2018 in das Jahr 2019 erforderlich.

 

 

 


 

 

__________________

Oberbürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Stadtrat beschließt die Übertragung von Eigenmitteln aus der Buchungsstelle 1.2.6.20/7350.7831000 in Höhe von 160.000 Euro in das Haushaltsjahr 2019.

 

  1. Der Stadtrat beschließt Eigenmittel in Höhe von 160.000 Euro im Haushaltsjahr 2019 zusätzlich bereitzustellen.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

x

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: