Betreff
Beschluss über die Billigung und Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 "Wohngebiet – Bei den elf Morgen" in Aschersleben
Vorlage
VI/0518/18
Aktenzeichen
61-21.17/fi
Art
Beschlussvorlage

Die zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 geäußerten Hinweise der Öffentlichkeit und der Behörden sind bewertet worden. Auf Grundlage der vorgenommenen Abwägung wurde die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes entwickelt. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist für mindestens 30 Tage öffentlich auszulegen. Die Behörden sind zum Entwurf zu beteiligen.


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

Anlagen:

Entwurf des Bebauungsplans Nr. 17 „Wohngebiet – Bei den elf Morgen“ in Aschersleben bestehend aus Teil A (Planzeichnung), Teil B (textliche Festsetzungen), Begründung


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Aschersleben beschließt:

den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 17, bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und Teil B (textliche Festsetzungen) in der vorliegenden Fassung.

Die Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 wird gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 ist gemäß § 3 Abs. (2) Baugesetzbuch für die Dauer von mindestens 30 Tagen zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. (2) Baugesetzbuch zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass während der Auslegung von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

keine

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: