Gemäß § 67 Abs. 1 KVG LSA i. V. m. § 10 der Hauptsatzung wählt der
Stadtrat einen Beschäftigten der Stadt Aschersleben als Vertreter für den
Verhinderungsfall.
Bei der allgemeinen Vertretung des Oberbürgermeisters handelt es sich um
eine Vertretung für den Verhinderungsfall. Ein Verhinderungsfall liegt vor,
wenn der Oberbürgermeister tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seiner
Amtsgeschäfte gehindert ist.
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Aschersleben vom 03. 12. 2014
wurde Frau Ria Uhlig zur Stellvertreterin des Oberbürgermeisters für den
Verhinderungsfall gewählt. Seit dieser Zeit übte Frau Uhlig diese wichtige
Funktion aus.
Frau Uhlig beendete ihren aktiven Dienst bei der Stadt Aschersleben zum
28. 02. 2018. Aus diesem Grund ist die Neuwahl eines Vertreters des
Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall erforderlich.
Da die Stelle des Dezernenten „Stadtentwicklung“ erst im Hochsommer 2018
wieder besetzt wird, wird vorgeschlagen, den Dezernenten Herrn Michael
Schneidewind bis zum 31. 12. 2018 zum Stellvertreter des Oberbürgermeisters für
den Verhinderungsfall zu wählen.
Nach Einarbeitung des künftigen Dezernenten „Stadtentwicklung“ kann durch
den Stadtrat abschließend entschieden werden, wer ab 2019 dauerhaft zum
Vertreter des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall gewählt werden soll.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Dem Stadtrat wird vorgeschlagen:
Herrn Michael Schneidewind, Dezernent
des Dezernates „Service“, ab dem 22. 03. 2018 bis zum 31. 12. 2018 als
Vertreter des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall zu wählen.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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