Betreff
Wahl des Vertreters des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall
Vorlage
VI/0516/18
Aktenzeichen
20
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 67 Abs. 1 KVG LSA i. V. m. § 10 der Hauptsatzung wählt der Stadtrat einen Beschäftigten der Stadt Aschersleben als Vertreter für den Verhinderungsfall.

 

Bei der allgemeinen Vertretung des Oberbürgermeisters handelt es sich um eine Vertretung für den Verhinderungsfall. Ein Verhinderungsfall liegt vor, wenn der Oberbürgermeister tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seiner Amtsgeschäfte gehindert ist.

 

In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Aschersleben vom 03. 12. 2014 wurde Frau Ria Uhlig zur Stellvertreterin des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall gewählt. Seit dieser Zeit übte Frau Uhlig diese wichtige Funktion aus.

 

Frau Uhlig beendete ihren aktiven Dienst bei der Stadt Aschersleben zum 28. 02. 2018. Aus diesem Grund ist die Neuwahl eines Vertreters des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall erforderlich.

 

Da die Stelle des Dezernenten „Stadtentwicklung“ erst im Hochsommer 2018 wieder besetzt wird, wird vorgeschlagen, den Dezernenten Herrn Michael Schneidewind bis zum 31. 12. 2018 zum Stellvertreter des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall zu wählen.

 

Nach Einarbeitung des künftigen Dezernenten „Stadtentwicklung“ kann durch den Stadtrat abschließend entschieden werden, wer ab 2019 dauerhaft zum Vertreter des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall gewählt werden soll.


.

 

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Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

 

Dem Stadtrat wird vorgeschlagen:

 

Herrn Michael Schneidewind, Dezernent des Dezernates „Service“, ab dem 22. 03. 2018 bis zum 31. 12. 2018 als Vertreter des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall zu wählen.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: