Gem. § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt (BrschG LSA) sind die Ortswehrleiter und die stellvertretenden
Ortswehrleiter einer Gemeinde auf Vorschlag der Gemeindefeuerwehr als Träger
der Freiwilligen Feuerwehr für die Dauer von 6 Jahren in das
Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Der Kamerad Danny Bierstedt wurde nach durchgeführter Ausschreibung im
Jahr 2016 von den Kameradinnen und Kameraden der Ortsfeuerwehr Drohndorf für
die Funktion des stellvertretenden Wehrleiters vorgeschlagen. Aufgrund der
damals noch nicht vollständig vorhandenen Qualifikationen wurde der Kamerad
Bierstedt zunächst bis zum 30.04.2018 mit der Ausübung dieser Funktion
beauftragt.
Im Februar 2018 hat der Kamerad Danny Bierstedt den Lehrgang „Leiter
einer Feuerwehr“ erfolgreich abgeschlossen. Damit liegen jetzt alle fachlichen
Voraussetzungen zur Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis als
stellvertretender Ortswehrleiter vor.
Gem. § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Land
Sachsen-Anhalt (BrschG LSA) wurde auch der Kreisbrandmeister angehört. Seitens
des Kreisbrandmeisters wurde der Ernennung des Bewerbers aus fachlicher Sicht
zugestimmt.
Somit kann die Ernennung des Kameraden Danny Bierstedt als
stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Drohndorf mit Wirkung zum
01.05.2018 für die Dauer von 6 Jahren erfolgen.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Ernennung
des Kameraden Danny Bierstedt, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als
Ehrenbeamter, zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Drohndorf.
Die Ernennung erfolgt mit Wirkung zum
01.05.2018.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
x |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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