Betreff
Ernennung des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Drohndorf zum 01.05.2018
Vorlage
VI/0514/18
Aktenzeichen
DIV-31 gr/ri-be
Art
Beschlussvorlage

Gem. § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrschG LSA) sind die Ortswehrleiter und die stellvertretenden Ortswehrleiter einer Gemeinde auf Vorschlag der Gemeindefeuerwehr als Träger der Freiwilligen Feuerwehr für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Der Kamerad Danny Bierstedt wurde nach durchgeführter Ausschreibung im Jahr 2016 von den Kameradinnen und Kameraden der Ortsfeuerwehr Drohndorf für die Funktion des stellvertretenden Wehrleiters vorgeschlagen. Aufgrund der damals noch nicht vollständig vorhandenen Qualifikationen wurde der Kamerad Bierstedt zunächst bis zum 30.04.2018 mit der Ausübung dieser Funktion beauftragt.

 

Im Februar 2018 hat der Kamerad Danny Bierstedt den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ erfolgreich abgeschlossen. Damit liegen jetzt alle fachlichen Voraussetzungen zur Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Ortswehrleiter vor.

 

Gem. § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (BrschG LSA) wurde auch der Kreisbrandmeister angehört. Seitens des Kreisbrandmeisters wurde der Ernennung des Bewerbers aus fachlicher Sicht zugestimmt.

 

Somit kann die Ernennung des Kameraden Danny Bierstedt als stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Drohndorf mit Wirkung zum 01.05.2018 für die Dauer von 6 Jahren erfolgen.

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Ernennung des Kameraden Danny Bierstedt, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Drohndorf.

Die Ernennung erfolgt mit Wirkung zum 01.05.2018.

 

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

x

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: