Für die Aufnahme in die
Liste ist gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 GVG die Zustimmung von zwei Dritteln der
anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch der Hälfte der
gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates erforderlich.
Laut Mitteilung des
Direktors des Amtsgerichts Aschersleben vom 18. 01. 2018 hat die Stadt
Aschersleben in der Vorschlagsliste mindestens 25 Personen zu benennen.
Gemäß Ziffer II, 2. des
Runderlasses vom 20. 12. 2007, zuletzt geändert durch Runderlass vom 19. 12.
2017, ist die Vorschlagsliste bis zum
01.06. des Wahljahres aufzustellen.
Nach Aufstellung der
Vorschlagsliste durch den Stadtrat ist diese für die Dauer von 7 Tagen
öffentlich auszulegen und bis spätestens zum 15. 07. 2018 beim Amtsgericht
Aschersleben einzureichen.
Auf die öffentlichen
Bekanntmachungen der Stadt Aschersleben hin haben sich 32 Personen für die
ehrenamtliche Schöffentätigkeit beworben.
Da keinem der Bewerber
Hinderungsgründe im Sinne des GVG gegenüber stehen, wird daher empfohlen, alle
in der Anlage genannten Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Vorschlagsliste für
die am 01. 01. 2019 beginnende Amtsperiode der Schöffen des Amtsgerichts und
des Landgerichts.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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