Die letzte offene
investive Verpflichtung im Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde
Winningen und der Stadt Aschersleben ist der grundhafte Ausbau der
Ascherslebener Straße im jetzigen Ortsteil Winningen. Die Gesamtkosten der
Maßnahme liegen bei ca. 300.000 Euro. Da es sich hierbei überwiegend um eine
Erschließungsmaßnahme handelt, hätten die anliegenden Grundstückseigentümer 90
% der Kosten zu tragen. Unter Maßgabe einer Förderung würde der aufzubringende
Eigenanteil der Stadt für den grundhaften Ausbau der Ascherslebener Straße
15.000 Euro betragen. Dieser Betrag wird als Ausgabe für die
Ersatzinvestitionen angesetzt.
Nach jahrelangen
Diskussionen über das FÜR und WIDER eines grundhaften Ausbaus der
Ascherslebener Straße hat sich der Ortschaftsrat in seiner Sitzung am 01.06.2017
dafür ausgesprochen, die Straße nicht grundhaft auszubauen und dafür andere
Investitionen zu tätigen.
Dem
Ortschaftsrat wurden diverse Vorschläge unterbreitet und in seiner Sitzung am 02.11.2017
hat er sich dafür ausgesprochen, den bei der Stadt verbleibenden Eigenanteil in
Höhe von 15.000 Euro (Anlage 1)
a) für den Neubau
der Straßenbeleuchtung in der Burgstraße, vorbehaltlich der Bewilligung von
Fördermitteln, gemäß Anlagen 2 und 3, in Höhe von ca. 8.000 Euro und
b) den Restbetrag
in Höhe von ca. 7.000,00 Euro für Ausstattungen (Gardinen, Bühnenvorhang,
Tische u.s.w.) im Saal des Dorfgemeinschaftshauses zu verwenden.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Anlage 1 Kostenschätzung Straßenausbau
„Ascherslebener Straße“
Anlage 2 Kostenschätzung Neubau Straßenbeleuchtung „Burgstraße“
Anlage 3 Zeichnerische Darstellung Neubau Straßenbeleuchtung
„Burgstraße“
Anlage 4 Auszug Gebietsänderungsvertrag
Beschlussvorschlag:
- Der Ortschaftsrat Winningen
beschließt:
Mit dem Neubau der Straßenbeleuchtung
in der Burgstraße gemäß Anlagen 2 und 3 und den Investitionen im Saal des
Dorfgemeinschaftshauses in Höhe von ca. 7.000 Euro wird die im
Gebietsänderungsvertrag (GÄV) zwischen der Gemeinde Winningen und der Stadt Aschersleben
festgelegte investive Verpflichtung des Ausbaus der Ascherslebener Straße,
GÄV-Anlage 4 Ziffer 3 (s. Anlage 4), ersatzlos gestrichen.
- Der Stadtrat beschließt:
Dem Beschluss des Ortschaftsrates
unter Ziffer 1 wird zugestimmt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
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außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
15.000 EUR |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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