Betreff
Neubau der Straßenbeleuchtung in der Burgstraße im Ortsteil Winningen - Wegfall einer Verpflichtung im Gebietsänderungsvertrag
Vorlage
VI/0494/18
Aktenzeichen
30-06.08.01
Art
Beschlussvorlage

Die letzte offene investive Verpflichtung im Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Winningen und der Stadt Aschersleben ist der grundhafte Ausbau der Ascherslebener Straße im jetzigen Ortsteil Winningen. Die Gesamtkosten der Maßnahme liegen bei ca. 300.000 Euro. Da es sich hierbei überwiegend um eine Erschließungsmaßnahme handelt, hätten die anliegenden Grundstückseigentümer 90 % der Kosten zu tragen. Unter Maßgabe einer Förderung würde der aufzubringende Eigenanteil der Stadt für den grundhaften Ausbau der Ascherslebener Straße 15.000 Euro betragen. Dieser Betrag wird als Ausgabe für die Ersatzinvestitionen angesetzt.

 

Nach jahrelangen Diskussionen über das FÜR und WIDER eines grundhaften Ausbaus der Ascherslebener Straße hat sich der Ortschaftsrat in seiner Sitzung am 01.06.2017 dafür ausgesprochen, die Straße nicht grundhaft auszubauen und dafür andere Investitionen zu tätigen.

 

Dem Ortschaftsrat wurden diverse Vorschläge unterbreitet und in seiner Sitzung am 02.11.2017 hat er sich dafür ausgesprochen, den bei der Stadt verbleibenden Eigenanteil in Höhe von 15.000 Euro (Anlage 1)

 

a)    für den Neubau der Straßenbeleuchtung in der Burgstraße, vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln, gemäß Anlagen 2 und 3, in Höhe von ca. 8.000 Euro und

 

b)    den Restbetrag in Höhe von ca. 7.000,00 Euro für Ausstattungen (Gardinen, Bühnenvorhang, Tische u.s.w.) im Saal des Dorfgemeinschaftshauses zu verwenden.


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1         Kostenschätzung Straßenausbau „Ascherslebener Straße“

Anlage 2         Kostenschätzung Neubau Straßenbeleuchtung „Burgstraße“

Anlage 3         Zeichnerische Darstellung Neubau Straßenbeleuchtung „Burgstraße“

Anlage 4         Auszug Gebietsänderungsvertrag


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ortschaftsrat Winningen beschließt:

 

Mit dem Neubau der Straßenbeleuchtung in der Burgstraße gemäß Anlagen 2 und 3 und den Investitionen im Saal des Dorfgemeinschaftshauses in Höhe von ca. 7.000 Euro wird die im Gebietsänderungsvertrag (GÄV) zwischen der Gemeinde Winningen und der Stadt Aschersleben festgelegte investive Verpflichtung des Ausbaus der Ascherslebener Straße, GÄV-Anlage 4 Ziffer 3 (s. Anlage 4), ersatzlos gestrichen.

 

 

  1. Der Stadtrat beschließt:

 

Dem Beschluss des Ortschaftsrates unter Ziffer 1 wird zugestimmt.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

15.000 EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: