Der Abwasserzweckverband (AZV) „Bodeniederung“ in
Abwicklung (i. A.) wurde zum 31.12.2010 aufgelöst. Seit dem 01.01.2011
befindet sich der Zweckverband in der Abwicklung. Gemäß den Regelungen im § 14
Abs. 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes
Sachsen-Anhalt (GKG LSA) gilt der Zweckverband nach seiner Auflösung als
fortbestehend, soweit der Zweck der Abwicklung es erfordert. Erforderlich für
eine Abwicklung sind solche Schritte, die notwendig sind, um die Abwicklung zu
einem Abschluss zu bringen. Hierzu zählt jedoch gerade nicht die Auszahlung von
bestehenden Restguthaben an die Gebührenzahler.
Darüber hinaus enthält die Verbandssatzung des AZV
„Bodeniederung“ i. A. in § 17 Regelungen zur Abwicklung und Auflösung. Im Falle
einer Auflösung des Verbandes ist die Verteilung des Vermögens und der
Verbindlichkeiten in einem Auseinandersetzungsvertrag zu regeln. Dabei steht
das zu verteilende Vermögen aus der Auflösung ausschließlich den
Mitgliedsgemeinden des AZV „Bodeniederung“ i. A. entsprechend dem
Aufteilungsschlüssel zu. Diese Rechtsansicht wird sowohl von den Ministerien
für Inneres und Sport sowie Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes
Sachsen-Anhalt als auch vom Landesverwaltungsamt und dem Salzlandkreis geteilt.
Demgegenüber steht das Argument der
Bürgerinitiative „Bezahlbares
Abwasser“, die Abwasseranlagen im Verbandsgebiet seien lediglich mit 16,5 Mio.
Euro gefördert worden. Diese Meinung ist fehlerhaft, da sie die einschlägigen
rechtlichen Regelungen außer Acht lässt. Unter Verweis auf den Vertrag zur
Aufgaben- und Vermögensübernahme „Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung“
vom 25.03.2010 sind folgende Beträge an den AZV „Bodeniederung“ i. A.
geflossen:
a)
Fördermittel in Höhe von: 17.482.991,71 Euro
Teilentschuldungsbeträge durch
das Land Sachsen Anhalt in Höhe von: 36.386.854,35
Euro
Des Weiteren erfolgten Umlagezahlungen durch die
Mitgliedskommunen mit nachfolgendem Betrag:
Umlagezahlungen in Höhe von : 38.239.188,64 Euro
b)
(davon
durch die Stadt Aschersleben : 1.762.668,99 Euro)
Die Gesamtsumme der Zahlungen ergibt schließlich
einen nicht gebührenfähigen Aufwand von rd. 92 Mio. Euro. In dieser Höhe sind
die Gebührenzahler in der Vergangenheit durch die Mitgliedskommunen und das
Land Sachsen-Anhalt entlastet worden. Diese Summe deckt auch nahezu die
gesamten Investitionskosten, die sich aus dem Betreibervertrag vom 05. Oktober
1995 ergeben.
Vor diesem Hintergrund und der rechtlichen
Beurteilung in dem Schreiben der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises vom 17.
Oktober 2017 bleibt festzustellen, dass ein Beschluss zur Auskehrung eines
Betrages von 2.591.341,75 Euro an den WAZV „Bode-Wipper“ und damit an die
Gebührenzahler des Verbandes rechtswidrig wäre.
Der Anteil der Stadt Aschersleben beläuft sich auf
rund 120.000 Euro.
Im Ergebnis dessen ist die Petition der Bürgerinitiative „Bezahlbares Abwasser“ vom
24. Oktober 2017 abzuweisen. Die beiden vorgenannten Schreiben liegen Ihnen
bereits vor.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1.
Die Petition der
Bürgerinitiative „Bezahlbares Abwasser“ vom 24. Oktober 2017 zur Übertragung von Bankguthaben an den WAZV „Bode-Wipper“ und zur Auszahlung des Guthabens an die
Gebührenzahler wird als unbegründet
abgewiesen.
2.
Der Oberbürgermeister unterrichtet die Bürgerinitiative „Bezahlbares
Abwasser“ über den Beschluss des Stadtrates.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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