Betreff
Beschluss zur Petition von der Bürgerinitiative „Bezahlbares Abwasser“
Vorlage
VI/0490/17
Aktenzeichen
jor-jae
Art
Beschlussvorlage

Der Abwasserzweckverband (AZV) „Bodeniederung“ in Abwicklung (i. A.) wurde zum 31.12.2010 aufgelöst. Seit dem 01.01.2011 befindet sich der Zweckverband in der Abwicklung. Gemäß den Regelungen im § 14 Abs. 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt (GKG LSA) gilt der Zweckverband nach seiner Auflösung als fortbestehend, soweit der Zweck der Abwicklung es erfordert. Erforderlich für eine Abwicklung sind solche Schritte, die notwendig sind, um die Abwicklung zu einem Abschluss zu bringen. Hierzu zählt jedoch gerade nicht die Auszahlung von bestehenden Restguthaben an die Gebührenzahler.

 

Darüber hinaus enthält die Verbandssatzung des AZV „Bodeniederung“ i. A. in § 17 Regelungen zur Abwicklung und Auflösung. Im Falle einer Auflösung des Verbandes ist die Verteilung des Vermögens und der Verbindlichkeiten in einem Auseinandersetzungsvertrag zu regeln. Dabei steht das zu verteilende Vermögen aus der Auflösung ausschließlich den Mitgliedsgemeinden des AZV „Bodeniederung“ i. A. entsprechend dem Aufteilungsschlüssel zu. Diese Rechtsansicht wird sowohl von den Ministerien für Inneres und Sport sowie Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt als auch vom Landesverwaltungsamt und dem Salzlandkreis geteilt.

 

Demgegenüber steht das Argument der Bürgerinitiative „Bezahlbares Abwasser“, die Abwasseranlagen im Verbandsgebiet seien lediglich mit 16,5 Mio. Euro gefördert worden. Diese Meinung ist fehlerhaft, da sie die einschlägigen rechtlichen Regelungen außer Acht lässt. Unter Verweis auf den Vertrag zur Aufgaben- und Vermögensübernahme „Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung“ vom 25.03.2010 sind folgende Beträge an den AZV „Bodeniederung“ i. A. geflossen:

 

a)            Fördermittel in Höhe von:                            17.482.991,71 Euro 

            Teilentschuldungsbeträge durch

das Land Sachsen Anhalt in Höhe von:      36.386.854,35 Euro

 

Des Weiteren erfolgten Umlagezahlungen durch die Mitgliedskommunen mit nachfolgendem Betrag:

 

Umlagezahlungen in Höhe von :                 38.239.188,64 Euro

b)             

(davon durch die Stadt Aschersleben :         1.762.668,99 Euro)

 

 

Die Gesamtsumme der Zahlungen ergibt schließlich einen nicht gebührenfähigen Aufwand von rd. 92 Mio. Euro. In dieser Höhe sind die Gebührenzahler in der Vergangenheit durch die Mitgliedskommunen und das Land Sachsen-Anhalt entlastet worden. Diese Summe deckt auch nahezu die gesamten Investitionskosten, die sich aus dem Betreibervertrag vom 05. Oktober 1995 ergeben.

 

Vor diesem Hintergrund und der rechtlichen Beurteilung in dem Schreiben der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises vom 17. Oktober 2017 bleibt festzustellen, dass ein Beschluss zur Auskehrung eines Betrages von 2.591.341,75 Euro an den WAZV „Bode-Wipper“ und damit an die Gebührenzahler des Verbandes rechtswidrig wäre.

 

Der Anteil der Stadt Aschersleben beläuft sich auf rund 120.000 Euro.

 

Im Ergebnis dessen ist die Petition der Bürgerinitiative „Bezahlbares Abwasser“ vom 24. Oktober 2017 abzuweisen. Die beiden vorgenannten Schreiben liegen Ihnen bereits vor.

 

 

 


 

 

______________________

Oberbürgermeister

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.    Die Petition der Bürgerinitiative „Bezahlbares Abwasser“ vom 24. Oktober 2017 zur Übertragung von Bankguthaben an den WAZV „Bode-Wipper“ und zur Auszahlung des Guthabens an die Gebührenzahler  wird als unbegründet abgewiesen.

 

2.    Der Oberbürgermeister unterrichtet die Bürgerinitiative „Bezahlbares Abwasser“ über den Beschluss des Stadtrates.

 

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung            

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

        Ja          Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

        Ja          Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: