Nach
§ 1 Abs. 1 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes (SchStG) hat jede
Gemeinde zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige
Rechtsangelegenheiten eine oder mehrere Schiedsstellen einzurichten und zu
unterhalten.
Bisher
war im SchStG geregelt, dass der Bezirk einer Schiedsstelle nicht mehr als
20.000 Einwohner umfassen soll. In der derzeit gültigen Fassung des SchStG vom
22.06.2001, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.02.2014 (GVBl. LSA
S. 512) geändert wurde, wird nunmehr in § 1 Abs. 1 Satz 3 geregelt, dass der
Bezirk einer Schiedsstelle in der Regel nicht mehr als 35.000 Einwohner
umfassen soll.
Bei
der Stadt Aschersleben sind bisher zwei Schiedsstellen eingerichtet. Die
Schiedsstelle I ist für alle nördlich der Bahnlinie Halle-Halberstadt liegenden
Straßenzüge der Stadt Aschersleben sowie für die Ortsteile Groß Schierstedt,
Klein Schierstedt, Neu Königsaue, Schackenthal, Schackstedt, Wilsleben und
Winningen zuständig. Die Schiedsstelle II ist für alle südlich der Bahnlinie Halle-Halberstadt
liegenden Straßenzüge der Stadt Aschersleben sowie für die Ortsteile Drohndorf,
Freckleben, Mehringen und Westdorf zuständig.
Diese
zwei Schiedsstellen sollen ab der neuen Amtszeit der Schiedspersonen am
01.01.2018 zusammengeführt werden. Das Amtsgericht Aschersleben wurde über
dieses Vorhaben der Stadt Aschersleben mit Schreiben vom 6.9.2017 unterrichtet.
Die
formalen Voraussetzungen des SchStG für das Vorhalten nur noch einer
Schiedsstelle werden erfüllt. Die Stadt Aschersleben hatte am 31.12.2016
insgesamt 27.790 Einwohner. Auch die Anzahl der durchzuführenden
Schlichtungsverhandlungen lässt eine Zusammenlegung der Schiedsstellen zu. So
wurden nach Information der Vorsitzenden der Schiedsstellen der Stadt
Aschersleben, seit 2013 je Schiedsstelle im Jahr 4 bis 5 Anträge auf
Durchführung einer Schlichtungsverhandlung gestellt. Daneben gab es im Rahmen
der monatlichen Sprechzeiten noch weitere Anfragen, die jedoch in keine formale
Schlichtungsverhandlung mündeten.
Wie
bisher auch ist vorgesehen einmal im Monat eine feste Sprechzeit der
Schiedsstelle der Stadt Aschersleben im Rathaus durchzuführen. Diese findet voraussichtlich
am ersten Donnerstag im Monat statt.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
Die
bisherigen Schiedsstellenbezirke I und II der Stadt Aschersleben werden mit
Beginn der Amtszeit ab dem 01.01.2018 zu einer gemeinsamen Schiedsstelle der
Stadt Aschersleben zusammengeführt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle. |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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