Auf der
Grundlage des § 50 Abs. 1 Nr. 3, 4 u. 5 Straßengesetz für das Land Sachsen
Anhalt (StrG LSA) können die Gemeinden durch Satzung die nach § 47 StrG LSA geregelte
Verpflichtung zum Reinigen und zum Winterdienst den Eigentümern oder Besitzern
der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke auferlegen oder sie zu
den entsprechenden Kosten heranziehen.
Zudem
kann die Stadt die Verpflichtung zum Reinigen und zum Winterdienst auf solche
öffentliche Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage ausdehnen, die an
bebaute Grundstücke angrenzen. Darüber hinaus kann auch die Art und das Ausmaß
des Streuens der Gehwege geregelt werden.
Im Zuge
der Überarbeitung der Straßenreinigungsgebührensatzung durch den Eigenbetrieb
Bauwirtschaftshof haben sich auch Fragen in Bezug auf die rechtliche und
inhaltliche Ausgestaltung der bestehenden Straßenreinigungssatzung der Stadt
Aschersleben ergeben. Diese Satzung aus dem Jahr 2001 gilt seither
uneingeschränkt. In den Jahren 2007 und 2011 erfolgten lediglich noch zwei
Ergänzungen aufgrund der zwischenzeitlich vollzogenen Eingemeindungen von
Ortsteilen in die Stadt Aschersleben.
Insofern
besteht die Notwendigkeit, wieder über eine den aktuellen rechtlichen
Anforderungen entsprechende Straßenreinigungssatzung als einheitliches
Gesamtwerk zu verfügen. Es wurde deshalb von einer weiteren Änderung abgesehen
und die hier vorliegende Satzung inhaltlich komplett überarbeitet.
Änderungen
ergaben sich u.a. aufgrund hinzugekommener Straßen, die in der bisherigen
Satzung nicht enthalten sind. Darüber hinaus wurden auch in dem Verzeichnis
über die Einteilung der Straßen in Reinigungsklassen verschiedene Änderungen
und Konkretisierungen vorgenommen. Ebenso wurden aus den Erfahrungen der
vergangenen Jahre und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung neue
Formulierungen in diese Satzung mit eingearbeitet.
Die
Erarbeitung der Satzung erfolgte in enger Abstimmung mit den zu beteiligenden
Fachämtern und dem Bauwirtschaftshof und soll die Stadt in die Lage versetzen,
die Straßenreinigung und den Winterdienst für das Gebiet der Stadt Aschersleben
abschließend zu regeln.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Satzung über
die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Aschersleben
(Straßenreinigungssatzung)
Anlage 1 – 12
der Straßenreinigungssatzung der Stadt Aschersleben (Straßenverzeichnis)
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Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Straßenreinigung und
den Winterdienst in der Stadt Aschersleben (Straßenreinigungssatzung).
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die Maßnahme
ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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