Betreff
Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Aschersleben (Straßenreinigungssatzung)
Vorlage
VI/0458/17
Aktenzeichen
DIV-31 gr/ri-be
Art
Beschlussvorlage

Auf der Grundlage des § 50 Abs. 1 Nr. 3, 4 u. 5 Straßengesetz für das Land Sachsen Anhalt (StrG LSA) können die Gemeinden durch Satzung die nach § 47 StrG LSA geregelte Verpflichtung zum Reinigen und zum Winterdienst den Eigentümern oder Besitzern der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke auferlegen oder sie zu den entsprechenden Kosten heranziehen.

Zudem kann die Stadt die Verpflichtung zum Reinigen und zum Winterdienst auf solche öffentliche Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage ausdehnen, die an bebaute Grundstücke angrenzen. Darüber hinaus kann auch die Art und das Ausmaß des Streuens der Gehwege geregelt werden.

Im Zuge der Überarbeitung der Straßenreinigungsgebührensatzung durch den Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof haben sich auch Fragen in Bezug auf die rechtliche und inhaltliche Ausgestaltung der bestehenden Straßenreinigungssatzung der Stadt Aschersleben ergeben. Diese Satzung aus dem Jahr 2001 gilt seither uneingeschränkt. In den Jahren 2007 und 2011 erfolgten lediglich noch zwei Ergänzungen aufgrund der zwischenzeitlich vollzogenen Eingemeindungen von Ortsteilen in die Stadt Aschersleben.

Insofern besteht die Notwendigkeit, wieder über eine den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechende Straßenreinigungssatzung als einheitliches Gesamtwerk zu verfügen. Es wurde deshalb von einer weiteren Änderung abgesehen und die hier vorliegende Satzung inhaltlich komplett überarbeitet.

Änderungen ergaben sich u.a. aufgrund hinzugekommener Straßen, die in der bisherigen Satzung nicht enthalten sind. Darüber hinaus wurden auch in dem Verzeichnis über die Einteilung der Straßen in Reinigungsklassen verschiedene Änderungen und Konkretisierungen vorgenommen. Ebenso wurden aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung neue Formulierungen in diese Satzung mit eingearbeitet.

Die Erarbeitung der Satzung erfolgte in enger Abstimmung mit den zu beteiligenden Fachämtern und dem Bauwirtschaftshof und soll die Stadt in die Lage versetzen, die Straßenreinigung und den Winterdienst für das Gebiet der Stadt Aschersleben abschließend zu regeln.

 

 


 

 

__________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Aschersleben

(Straßenreinigungssatzung)

Anlage 1 – 12 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Aschersleben (Straßenverzeichnis)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Aschersleben (Straßenreinigungssatzung).

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: