Gem. § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt (BrschG LSA) sind die Ortswehrleiter und die stellvertretenden
Ortswehrleiter einer Gemeinde auf Vorschlag der Gemeindefeuerwehr durch die
Stadt als Träger der Freiwilligen Feuerwehr für die Dauer von 6 Jahren in das
Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Auf der gemeinsamen Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehren von Groß
und Klein Schierstedt, die bereits am 22.10.2016 in Vorbereitung der
zwischenzeitlich durch den Stadtrat beschlossenen Zusammenlegung beider
Ortsfeuerwehren erfolgte, wurden die Kameraden Rüdiger Franke zum
Ortswehrleiter und Thomas Herschel zum stellvertretenden Ortswehrleiter der
neuen Ortsfeuerwehr Schierstedt vorgeschlagen und einstimmig gewählt.
Beide Kameraden waren bereits als Wehrleiter in den Ortsfeuerwehren von
Groß Schierstedt bzw. Klein Schierstedt eingesetzt und verfügen somit über den
erforderlichen Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“, als Voraussetzung zur
Wahrnehmung dieses Ehrenamtes.
Gem. § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Land
Sachsen-Anhalt (BrschG LSA) wurde auch der Kreisbrandmeister angehört. Seitens
des Kreisbrandmeisters wurde der Ernennung beider Bewerber aus fachlicher Sicht
zugestimmt.
Seit dem Bestehen der neu gegründeten Ortsfeuerwehr Schierstedt
(01.10.2017) erfolgte zunächst die Beauftragung beider Kameraden in den
jeweiligen Funktionen, um den Betrieb der Ortsfeuerwehr bis zu Ernennung
sicherzustellen.
Somit kann die Ernennung des Kameraden Rüdiger Franke als Ortswehrleiter
und des Kameraden Thomas Herschel als stellvertretender Ortswehrleiter der
Ortsfeuerwehr Schierstedt zum 01.12.2017 erfolgen.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt in seiner
heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden Rüdiger Franke, unter Berufung in
das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum Ortswehrleiter und des Kameraden
Thomas Herschel, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum stellvertretenden Ortswehrleiter der
Ortsfeuerwehr Schierstedt.
Die Ernennung erfolgt für beide
Funktionen mit Wirkung zum 01.12.2017.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
x |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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