Betreff
Ernennung des Ortswehrleiters und des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Schierstedt zum 01.12.2017
Vorlage
VI/0457/17
Aktenzeichen
DIV-31 gr/ri-be
Art
Beschlussvorlage

Gem. § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrschG LSA) sind die Ortswehrleiter und die stellvertretenden Ortswehrleiter einer Gemeinde auf Vorschlag der Gemeindefeuerwehr durch die Stadt als Träger der Freiwilligen Feuerwehr für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Auf der gemeinsamen Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehren von Groß und Klein Schierstedt, die bereits am 22.10.2016 in Vorbereitung der zwischenzeitlich durch den Stadtrat beschlossenen Zusammenlegung beider Ortsfeuerwehren erfolgte, wurden die Kameraden Rüdiger Franke zum Ortswehrleiter und Thomas Herschel zum stellvertretenden Ortswehrleiter der neuen Ortsfeuerwehr Schierstedt vorgeschlagen und einstimmig gewählt.

Beide Kameraden waren bereits als Wehrleiter in den Ortsfeuerwehren von Groß Schierstedt bzw. Klein Schierstedt eingesetzt und verfügen somit über den erforderlichen Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“, als Voraussetzung zur Wahrnehmung dieses Ehrenamtes.

 

Gem. § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (BrschG LSA) wurde auch der Kreisbrandmeister angehört. Seitens des Kreisbrandmeisters wurde der Ernennung beider Bewerber aus fachlicher Sicht zugestimmt.

 

Seit dem Bestehen der neu gegründeten Ortsfeuerwehr Schierstedt (01.10.2017) erfolgte zunächst die Beauftragung beider Kameraden in den jeweiligen Funktionen, um den Betrieb der Ortsfeuerwehr bis zu Ernennung sicherzustellen.

 

Somit kann die Ernennung des Kameraden Rüdiger Franke als Ortswehrleiter und des Kameraden Thomas Herschel als stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Schierstedt zum 01.12.2017 erfolgen.

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt in seiner heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden Rüdiger Franke, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum Ortswehrleiter und des Kameraden Thomas Herschel, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter,  zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Schierstedt.

Die Ernennung erfolgt für beide Funktionen mit Wirkung zum 01.12.2017.

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

x

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: