Betreff
Abberufung des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Klein Schierstedt zum 30.09.2017
Vorlage
VI/0456/17
Aktenzeichen
DIV-31 gr/ri-be
Art
Beschlussvorlage

Gem. § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrschG LSA) sind die Ortswehrleiter und die stellvertretenden Ortswehrleiter einer Gemeinde auf Vorschlag der Gemeindefeuerwehr durch die Stadt als Träger der Freiwilligen Feuerwehr für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Wenn Gründe eintreten, die eine vorzeitige Beendigung der Funktion erfordern, muss eine Abberufung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis erfolgen.

 

Aufgrund der zum 01.10.2017 vollzogenen Verschmelzung der Ortsfeuerwehren von Groß und Klein Schierstedt zur Ortsfeuerwehr Schierstedt und der gleichzeitig erfolgten Beauftragung der neuen Ortswehrleitung, ist die Abberufung des Kameraden Daniel Jahn als bisheriger stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Klein Schierstedt vorzunehmen.

 

Die Amtszeit würde regulär noch bis zum 30.06.2019 fortbestehen und endet somit vorfristig.

 

Der Kreisbrandmeister wurde hierzu gem. § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (BrschG LSA) angehört. Seitens des Kreisbrandmeisters wurde der Abberufung des Kameraden Daniel Jahn aus fachlicher Sicht zugestimmt.

 

Somit kann die Abberufung des Kameraden Daniel Jahn in der Funktion als stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Klein Schierstedt rückwirkend zum 30.09.2017 erfolgen.

 

 


 

 

__________________

Oberbürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt in seiner heutigen Sitzung die Abberufung des Kameraden Daniel Jahn von der Funktion des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Klein Schierstedt rückwirkend zum 30.09.2017.

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

x

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: