Betreff
Ernennung des Ortswehrleiters und des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Aschersleben zum 01.10.2017
Vorlage
VI/0445/17
Aktenzeichen
DIV-31 gr/ri-be
Art
Beschlussvorlage

Gem. § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrschG LSA) sind die Ortswehrleiter und die stellvertretenden Ortswehrleiter einer Gemeinde auf Vorschlag der Gemeindefeuerwehr als Träger der Freiwilligen Feuerwehr für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Auf der Jahreshauptversammlung am 17.03.2017 erfolgte bereits die Wahl der Kameraden Renè Knoblauch zum Ortswehrleiter und Andreas Heinze zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Aschersleben. Zu diesem Zeitpunkt verfügten beide Kameraden noch nicht über den erforderlichen Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“, als Voraussetzung zur Wahrnehmung dieses Ehrenamtes.

 

Zwischenzeitlich haben die Kameraden R. Knoblauch und A. Heinze den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ erfolgreich abgeschlossen und damit die Befähigung zur Ausübung dieser Funktionen erlangt.

 

Daraufhin wurde der Kreisbrandmeister gem. § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (BrschG LSA) angehört. Seitens des Kreisbrandmeisters wurde der Ernennung beider Bewerber aus fachlicher Sicht zugestimmt.

 

Somit kann die Ernennung des Kameraden Renè Knoblauch als Ortswehrleiter und des Kameraden Andreas Heinze als stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Aschersleben zum 01.10.2017 erfolgen.

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt in seiner heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden Renè Knoblauch, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum Ortswehrleiter und des Kameraden Andreas Heinze, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter,  zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Aschersleben. Die Ernennung erfolgt für beide Funktionen mit Wirkung zum 01.10.2017.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

x

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: